Will man etwas loswerden, ist normalerweise eBay die erste Anlaufstelle. Als Alternativen bieten sich neben anderen Versteigerungsplatformen und sonstigen Kleinanzeigen-Portalen auch Ankaufsdienste an. Diese zahlen zwar in der Regel niedrigere Preise, die Abwicklung ist jedoch zumeist wesentlich unkomplizierter und schneller. Hier eine kleine Übersicht:
| Anbieter |
Waren |
Versandkosten |
Mindestwert pro Auftrag |
| amazon.de |
Bücher |
kostenlos |
keiner |
| blidad.de |
DVDs, Bücher, Spiele, CDs |
Versandkosten-erstattung |
keiner |
| buchankauf24.de |
Bücher |
kostenlos |
16€ |
| buchankauf-online.de |
Bücher |
- |
- |
| buchmaxe.de |
Bücher |
ab 15 Artikel kostenlos |
keiner |
| buecher.de |
Bücher, Musik, Filme, Software, Spiele, Elektronik |
kostenlos |
keiner |
| cashfix.de |
CDs, DVDs, Spiele |
kostenlos |
keiner |
| flip4new |
Elektronik |
kostenlos |
keiner |
| flohhaus.de |
Bücher, Spiele, CDs, DVDs |
ab 20€ |
keiner |
| Gebraucht-medien-ankauf.de |
Bücher, Spiele, CDs, DVDs |
kostenlos |
20€ |
| ichkaufealles.de |
Bücher, Spiele, CDs, DVDs |
teilweise Versandkosten-erstattung |
5 Artikel, 10€ |
| momox |
Bücher, Spiele, Musik, Elektronik |
kostenlos |
10€ |
| reBuy |
Bücher, Spiele, Musik, Elektronik |
ab 10€ kostenlos |
keiner |
| Regalfrei.de |
Bücher |
Versandkosten-zuschuss |
10€ |
| SellFix |
Musik-CDs, Spiele, Filme |
Versandkosten-erstattung |
10€ |
| WirKaufens |
Elektronik |
kostenlos |
keiner |
publiziert von e.rottensteiner am 21. Jan. 2012.
Wie jedes Jahr stellt auch heuer wieder das Bundesministerium für Finanzen das Steuerbuch 2012 mit Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2011 für LohnsteuerzahlerInnen zum Download zur VErfügung. Das Handbuch ist ein ausgezeichneter Behelf zur Beantragung und Durchführung der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung und bietet Tipps zu Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnlicher Belastung und allen sonst zum Thema passenden Bereichen. Wie jedes Jahr: empfehlenswert! Hier der Link zum Dokument. Anmerkung am Rande: Neuerdings ist es auch möglich, das gedruckte Steuerbuch kostenlos zugesandt zu bekommen, Bestellung ist hier möglich.
publiziert von e.rottensteiner am 26. Dez. 2011.
Der Rechnungshof überprüfte von Oktober bis Dezember 2010 die Gebarung des Bundesministeriums für Inneres (BMI) hinsichtlich des IT-Projektes PAD (Protokollier-, Anzeigen- und Datenmodul). Der Prüfungszeitraum erstreckte sich von April 2001 (Beginn des IT-Projektes) bis zur Zeit der Überprüfung durch den Rechnungshof mit dem Ziel, den Projektablauf, die technische Realisierung, die Zielerreichung und die Kosten zu prüfen.
Der “frische” Rechnungshofbericht in dieser Sache enthält erstaunliche Details. Vergabe an einen einzigen Auftraggeber, keine Marktanalyse alternativer Anbieter, Kostenabschätzungen, fehlende Kosten-Nutzen-Rechnung,…
Hier die auszugsweise einige Passagen aus dem Bericht.
[…] Für das in dem gesamten Bereich der Exekutive eingesetzte elektronische Protokollierungs– und Aktenverwaltungssystem PAD vergab das BMI zwischen 2002 und 2010 insgesamt 38 Einzelaufträge zur Programmierung im Gesamtumfang von 3,8 Mill. EUR an ein und dasselbe Unternehmen. Die Vergaben erfolgten ohne Ausschreibung und Wettbewerb. Prüfungen der finanziellen Angemessenheit der Angebote dieses alleinigen Bieters unterblieben. Die gesamten Ausgaben für die Programmierung und Wartung der PAD–Software sowie die Beschaffung der PAD–Server beliefen sich von Projektbeginn 2001 bis Oktober 2010 — ohne die vom BMI nicht erfassten internen Personalkosten — auf rd. 7,21 Mill. EUR. Eine mehrjährige Budgetplanung sowie ein Kostencontrolling fehlten. Die operativen Ziele des IT–Projekts wurden im Wesentlichen erreicht; die IT–Applikation PAD unterstützte den Ablauf der polizeilichen Erhebungen und dessen Protokollierungen. […]
[…] Zunächst programmierte ein beauftragtes Unternehmen ein Grundmodul mit einem Auftragswert von rd. 108.000 EUR, das in der Folge durch mehrere Ausbaustufen erweitert wurde. Ein Gesamtkonzept sowie Kostenabschätzungen, Kosten–Nutzen–Betrachtungen und Abschätzungen der aufzuwendenden internen Personalkosten fehlten. Das BMI holte sowohl für diese Entwicklung (Programmierung) des Grundmoduls als auch für dessen Upgrade nur jeweils ein Angebot einer einzigen Unternehmung ein und prüfte zudem nicht dessen Preisangemessenheit. Eine Marktanalyse betreffend andere Softwareentwicklungsunternehmen als alternative Anbieter wurde nicht vorgenommen. Nach Abschluss des Grundauftrags und dessen Upgrade (in Summe vier Einzelaufträge im Gesamtwert von rd. 0,8 Mill. EUR) erfolgte die Weiterentwicklung zwischen 2005 und 2010 im Wege von 34 Aufträgen (im Gesamtwert von rd. 3 Mill. EUR) an immer dasselbe Unternehmen. Eine Übersicht über jährlich inhaltlich und kostenmäßig bewertete Anforderungen lag nicht vor; Planungen über den jeweiligen Einzelauftrag hinaus wurden nicht erstellt. Die Definition der Anforderungen zu den genannten Aufträgen erfolgte weitgehend mündlich (durch den Projektleiter bzw. das Projektteam) im Rahmen von Workshops mit dem Unternehmen. Dieses arbeitete nachfolgend entweder das Pflichtenheft aus und legte hiezu ein Angebot oder definierte die Leistungserbringung im Ange-bot selbst. Das Vergaberecht sieht hingegen vor, dass Unternehmer, die an der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen beteiligt waren, von der Vergabe auszuschließen sind, sofern auf deren Beteiligung in begründeten Ausnahmefällen nicht verzichtet werden kann. Die Angebote waren überwiegend Pauschalangebote ohne weitere Aufschlüsselung des Preises.[…]
[…] Ein Gesamtkonzept einschließlich Kostenabschätzungen bzw. Kosten–Nutzen–Betrachtungen fehlte und weder eine über die Einzelaufträge hinausgehende Planung noch eine Übersicht über jährlich inhaltlich und kostenmäßig bewertete Anforderungen lagen vor. Eine Überprüfung der finanziellen Angemessenheit der Angebote des einzigen Bieters — bspw. mittels funktionaler Verfahren — erfolgte nicht. Die Aufträge zur Weiterentwicklung wurden jeweils einzeln im Ver-handlungsverfahren mit diesem Bieter vergeben. Diese Vorgangsweise, ein Verhandlungsverfahren mit nur einem Unternehmen, war nur dann zulässig, wenn nur dieses Unternehmen die Vorausset-zungen für die Leistungserbringung, z.B. besondere technische Fähig-keiten und Erfahrungen, erfüllte. Da die im BMI eingesetzten Softwareplattformen aber marktgängige Produkte beinhalteten, wären nach Ansicht des RH auch andere Softwareentwicklungsunternehmen geeignet gewesen, die Leistungen zu erbringen. Dadurch fehlte sowohl der preisreduzierende Mechanismus eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens mit mehreren Bietern als auch ein Vergleich unterschiedlicher technischer Lösungsansätze. Damit verzichtete das BMI darauf, das einer Ausschreibung innewohnende Potenzial — nämlich die (möglicherweise noch nicht bekannte) wirtschaftlichste Lösung zu finden — auszuschöpfen. Die ab 2006 vergaberechtlich zulässige Möglichkeit des Abschlusses eines Rahmenvertrags, um die Kontinuität der Entwicklung sicherzustellen, wurde nicht genutzt. […]
Hier der Link zum vollständigen Bericht.
publiziert von e.rottensteiner am 30. Sep. 2011.
Morgen geht der Spritpreisrechner der E-Control online, wie heute das Finanzjournal.at berichtet. Durch das Inkrafttreten des Preistransparenzgesetzes bzw. der Preistransparenzverordnung müssen ab August die österreichischen Tankstellenbetreiber alle Preisänderungen melden und in die neue Preistransparenz-Datenbank eintragen.
Auf www.spritpreisrechner.at können die günstigsten Tankstellen abgefragt werden. Wie es funktioniert und ob die Information wirklich brauchbar ist, wird sich ab morgen zeigen.
publiziert von e.rottensteiner am 15. Aug. 2011.
Eine ganz interessante Thematik ist – wie ich meine – das Thema KESt (Kapitalertragsteuer) bei geringen Einkünften. In Österreich werden ja Kapitaleinkünfte (Sparbücher, Festgelder, Dividenden) mit einem fixen Steuersatz von 25% (der Kapitalertragsteuer) belastet und versteuert. Damit sind diese Einkünfte unabhängig von der Höhe anderer Einkunftsarten endversteuert.
Ist nun die Höhe der anderen Einkunftsarten so niedrig, dass sich mitsamt der Kapitalerträge eine geringere Steuerbelastung als die 25% einbehaltene KESt ergibt, dann macht eine Einkommensteuer-Veranlagung Sinn. Im Zuge dieses Veranlagungsverfahrens erhält man dann die zu viel bezahlte KESt rückerstattet.
Beispiel: Ein unselbständig Steuerpflichtiger mit einem Jahreseinkommen von derzeit maximal 10.900€ erhält in einem Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren die gesamte einbehaltene KESt zurück, da sich in Summe für seine Einkünfte keine Einkommensteuer ergibt! Auch darüber hinaus muss im Einzelfall geprüft werden, bis zu welcher Einkommenshöhe sich eine KESt-Rückerstattung ergeben würde.
Wichtig zu wissen: Bei Kindern wird der Kinderabsetzbetrag (dzt. 610,80€) in die Berechnung mit-einbezogen (somit macht das Ganze nur bei Zinserträgen über dieser Grenze Sinn). Und ebenso in Fällen, in denen der Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag in Anspruch nimmt, kann nur eine KESt-Rückerstattung erfolgen, sofern die Erträge den AVAB (dzt. 364€ ohne Kinder, 494€ f. 1 Kind, 559€ f. 2 Kinder) übersteigen.
Beispiel: Das Sparguthaben eines Kindes bringt im Jahr Zinserträge in der Höhe von 2.800€, das ergibt eine KESt von 700€. Unter Berücksichtigung des Kinderabsetzbetrages dürfte eine maximale Steuerbelastung von 610,80€ anfallen, es würde in diesem Fall also eine Steuergutschrift in der Höhe von 89,20€ entstehen. Allerdings wird dieser Fall eher nicht so häufig anzutreffen sein, da es sich bei Zinserträgen von 2.800€ im Jahr um ein Veranlagungsvolumen von über 100.000€ handeln muss…
In gewissem Rahmen besteht also die Möglichkeit, eine KESt-Besteuerung von Kapital-Einkünften im Zuge einer Einkommens-Veranlagung bei niedrigen Einkünften zu vermeiden bzw. rückerstattet zu bekommen.
publiziert von e.rottensteiner am 24. Jul. 2011.
Das Steuerbuch 2011 des Bundesministeriums für Finanzen (welches noch mit einem Vorwort des mittlerweile der Geschichte angehörendem Finanzministers Josef Pröll geschmückt ist) ist auch heuer wieder auf der Webseite des Finanzministeriums (hier) erhältlich. Wie jedes Jahr enthält das Handbuch die aktuellen Daten zur Einkommen- und Lohnsteuer sowie alle Informationen für die Arbeitnehmerveranlagung, Steuerabsetzmöglichkeiten und dem Abgabeverfahren für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Pflichtlektüre wenn es um die sachgerechte Einreichung seiner Arbeitnehmerveranlagung geht.
Zusatzinfo: Auch für Selbständige gibt es eine entsprechende Publikation: Der “Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen” im Umfang von 114 Seiten steht hier zum Download zur Verfügung.
publiziert von e.rottensteiner am 24. Apr. 2011.
Ich habe ja vor kurzem über durchblicker.at, dem Österreichischen Portal für den Vergleich von Haushalts-Fixkosten berichtet, siehe hier. Durchblicker.at hat nun gemeinsam mit der AK Oberösterreich die Preise für Motorradversicherungen unter die Lupe genommen und beträchtliche Preisunterschiede festgestellt. In manchen Fällen betrug die Differenz zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter 100%(!). Hier eine kleine Übersicht:
Mehr Info gibt’s auf der Webseite www.durchblicker.at!
publiziert von e.rottensteiner am 09. Mrz. 2011.
Das österreichische unabhängige Haushalts-Fixkosten-Vergleichsportal durchblicker.at ist ein gutes Instrument, um seine Fixkosten einer Überprüfung zu unterziehen und verdient deshalb Aufmerksamkeit. Darum möchte ich auch in diesem Blogpost einmal darauf hinweisen.
Auf durchblicker.at können Konsumenten (also Privatpersonen) gratis und anonym verschiedenste Fixkosten-Angebote (derzeit Versicherungen, Erweiterung auf Strom/Gas ist geplant) vergleichen und auf Wunsch auch gleich direkt ein günstigeres Produkt abschließen (Durchblicker.at erhält dann vom Versicherungsanbieter eine entsprechende Vergütung). Durch einen breiten Marktvergleich ist das Einsparungspotenzial enorm, ein einfaches Ausprobieren des Vergleichsrechners für die Haushaltsversicherung kann schon mal einige hundert Euro Einsparungsmöglichkeit aufzeigen.
Auf Durchblicker.at werden lt. eigenen Angaben rund 500.000 Vergleiche von Benutzern pro Jahr durchgeführt, zusätzlich gibt es sogar eine telefonische Hotline, die Nummer findet sich auf der Webseite unter “Kontakte”.
publiziert von e.rottensteiner am 06. Feb. 2011.
Stellt das Finanzamt bei einer USt-Prüfung eines Mieters fest, dass der Vermietgegenstand mißbräuchlich verwendet wird (z.B. Wohnung wird als Büro verwendet), könnte dies bei Meldung an den Vermieter zu einem Kündigungsgrund führen, wenn die Büronutzung beispielsweise im Mietvertrag nicht abgedeckt ist (was standardmäßig nicht der Fall ist).
Stellt das Finanzamt nun im Zuge einer USt-Prüfung eines Mieters fest, dass der vom Vermieter in Rechnung gestellte Umsatzsteuersatz nicht dem Verwendungsgegenstand des gemieteten Objektes entspricht, besteht für das Finanzamt keine Veranlassung zur Verständigung des Vermieter-Finanzamts (bzw. eines Vorhaltes gegnüber dem Vermieter). Das Finanzamt ist zwar nach §48a(4) dazu befugt, lit. c legitimiert das Finanzamt jedoch zu einer Ermessensentscheidung wenn ein “schutzwürdiges Interesse” des Abgabepflichtigen vorliegt und die aufgrund des falschen Umsatzsteuersatzes in Rechnung gestellte Umsatzsteuer beim Empfänger abzugsfähig ist und sich somit am Steuerergebnis nichts ändern würde.
Quelle: Stingl (TopAudit), Doralt (“Recht der Wirtschaft” 2005/286)
publiziert von e.rottensteiner am 22. Nov. 2010.
Das Bundesministerium für Finanzen hat zu Monatsbeginn das neue Selbstständigen-Buch online gestellt. Es handelt sich hiebei um einen 58-seitigen Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen und behandelt alle für neue Unternehmen maßgeblichen Themen, beginnend bei Steuerbegünstigungen bei Neugründung, Steuererklärungen, Fristen, Rechnungswesen, Steuern, Einnahmen und Ausgaben. Der Steuerleitfaden liegt auf den Seiten des BMfF im PDF-Format zum kostenlosen Download bereit.
publiziert von e.rottensteiner am 07. Nov. 2010.
Ich habe vor langer Zeit ja schon vom (bzw. von der) SEPA, der Single European Payments Area, berichtet – siehe hier. Heute will ich hier nochmal kurz und knackig die Zusammenfassung für die zukünfigen Österreichischen Bankverbindungen anführen:
IBAN (International Bank Account Number): Die Österreichischen IBAN’s bestehen aus 20 Stellen mit folgender Zusammensetzung, wobei die Prüfziffer aufgrund der Bankleitzahl und Kontonummer ermittelt wird:
Es wird NICHT empfohlen, die IBAN selbst zu errechnen!!
BIC (Bank Identifier Code): Stellt die weltweit eindeutige Kurzbezeichnung einer Bank dar. Die BIC wird oftmals auch als “SWIFT” oder “SWIFT-Code” bezeichnet. Die Angabe einer BIC bei Inlandszahlungen ist beim neuen Zahlungsanweisungs-Beleg nicht mehr notwendig, sie ist in Österreich 11-stellig:
Der neue Zahlungsanweisungsbeleg sollte eigentlich schon per 1.1.2011 verpflichtend gelten, die Verpflichtung wurde jedoch – auch bedingt durch die wirtschaftlichen Turbolenzen der letzten Monate – um ein Jahr auf den 1.1.2012 verlängert. Trotzdem ist mit Beginn des nächsten Jahres bereits mit einer vermehrten Umstellung auf die neuen Formulare zu rechnen.
Update: IBAN BIC Rechner
publiziert von e.rottensteiner am 24. Sep. 2010.
Dabei handelt es sich um eine Veranlagungsstrategie, bei der versucht wird unter möglichst geringer Abhängigkeit von Markteinflüssen möglichst stetige und gleichmäßig verlaufende Erträge zu erzielen. Quelle: Rechnungshof
publiziert von e.rottensteiner am 29. Aug. 2010.
Damit werden Veranlagungsprodukte bezeichnet, deren Wert sich nicht direkt aus einem Portfolio von zugrunde liegenden Wertpapieren (Underlying) ergibt, sondern der aufgrund eines mathematischen Modells unter Berücksichtigung der Wertentwicklung des Underlyings errechnet wird. Je nach Ausgestaltung des strukturierten Produkts kann der Kursverlauf daher deutlich vom Kursverlauf der zugrunde liegenden Wertpapiere abweichen. Um ein strukturiertes Produkt in seinem Verhalten verstehen zu können, ist daher die genaue Kenntnis der zugrunde liegenden Wertpapiere und des darauf aufsetzenden mathematischen Modells erforderlich.
Quelle: Rechnungshof
publiziert von e.rottensteiner am 23. Aug. 2010.
Trotz Intervention der Regierung sieht es am amerikanischen Häusermarkt trist aus. Die Preise sind im Vergleich zum Vorjahr im ersten Quartal um 3,8 Prozent gefallen, der Anteil jener Hypotheken auf Einfamilienhäuser, die den Immobilienwert übersteigen beträgt bereits 23,3 Prozent. Das Hypothekenproblem in Amerika, das die Initialzündung für die Finanzkrise war, ist somit noch immer nicht ausgestanden und schwelt dahin. Mit staatlicher Unterstützungen werden derzeit mehr Hypothekardarlehen als vor der Krise vergeben - Fannie, Freddie oder der FHA (die alle zumindest teil-verstaatlicht sind) garantieren derzeit für diese Darlehen (und damit der amerikanische Steuerzahler). Der Hypothekenberg ist bereits auf 700 Milliarden Dollar angestiegen, Tendenz steigend. US-Präsident Obama ist hier in keiner wirklich guten Position. Einen guten Artikel zum Thema “Den größten Einsatz wagt Obama” finden Sie hier in der “Zeit Online”.
publiziert von e.rottensteiner am 07. Aug. 2010.
Das neue Insolvenzrechtsänderungsgesetz, das mit 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist, bringt einige Neuerungen mit sich, die eine Erleichterung der Sanierung gefährdeter Unternehmen mit sich bringen sollen. Da bisher das für Sanierungen vorgesehene Ausgleichsverfahren kaum genutzt wurde, soll dieses nun durch die neuen rechtlichen Bestimmungen ersetzt werden.
Statt dem bisherigen Ausgleichsverfahren tritt das neue Sanierungsverfahren bei rechtzeitiger Vorlage eines Sanierungsplanes. Dieses Sanierungsverfahren kann unter Eigenverwaltung des Unternehmers (mit Einspruchsrecht des Insolvenzverwalters) durchgeführt werden, wenn eine Mindestquote von 30% innerhalb von 2 Jahren erfüllt werden kann. Bei einer Mindestquote von 20% erfolgt die Verwaltung durch den Insolvenzverwalter selbst – dies entspricht im wesentlichen dem bisherigen Zwangsausgleich, den es in dieser Form nun nicht mehr gibt.
Scheitert der Sanierungsplan (z.B. dadurch, dass dieser von den Gläubigern oder vom Gericht nicht angenommen wird), erfolgt eine Eröffnung des Konkursverfahrens von Amts wegen (Liquidation des Unternehmens).
publiziert von e.rottensteiner am 01. Aug. 2010.
\\ Tags: Insolvenzrecht
|
Letzte Kommentare