Jun 10

Jetzt ist es amtlich, der Nationalrat hat am 6.6.2008 die Erhöhung der Pendlerpauschale und des amtlichen Kilometergeldes ab 1. Juli 2008 (vorerst gültig bis Dezember 2009) beschlossen. Hier die Übersicht:

Kleines Pendlerpauschale (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar):
ab 20 km: 630€ (bisher 546€)
ab 40 km: 1.242€ (bisher 1.080€)
ab 60 km: 1.857€ (bisher 1.614€)

Großes Pendlerpauschale (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zumutbar):
ab 2 km: 342€ (bisher: 297€)
ab 20 km: 1.356€ (bisher: 1.179€)
ab 40 km: 2.361€ (bisher: 2.052€)
ab 60 km: 3.372€ (bisher: 2.931€)

Das amtliche PKW-Kilometergeld für den Zeitraum 1.7.08 bis 31.12.09 beträgt 0,42€ (bisher 0,376€).

Bei den Pauschalbeträgen handelt es sich um Jahresbeträge und zur Klarstellung: Bei der Pendlerpauschale handelt es sich um lohnsteuerliche Freibeträge, d.h. die o.a. Pauschbeträge verringern nicht die Lohnsteuer selbst, sondern “nur” die Bemessungsgrundlage.

publiziert von e.rottensteiner am 10. Jun. 2008.


One Response to “Neues Pendlerpauschale/KM-Geld”

  1. 1. hartzVI.de Says:

    auch Puffbesuche sind zu ersetzen

Leave a Reply

i3Theme sponsored by Top 10 Web Hosting and Hosting in Colombia