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Mrz
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Aus gegebenem Anlass hier nochmals Information zum Inflationslinderungsgesetz. Das MILG, fälschlicherweise verschiedentlich auch Inflationsminderungsgesetz bezeichnet, wurde am 13.3.2008 vom Nationalrat beschlossen und soll durch Änderung des Richtwertgesetzes die Inflationsfolgen bei den Wohnkosten lindern. Hier der Link zum Verfahrensablauf einschließlich aller relevanten Dokumente, sowie hier der Gesetzestext selbst. Im wesentlichen legt das MILG fest, dass (statt bisher der Dezember-Inflationswert) nun der Jahresdurchschnittswert der Inflationsrate als Basis für die Berechnung dient. Die heurige Erhöhung ab Mai wird nun nicht 3,6 sondern nur 2,2 Prozentpunkte betragen.
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One Response to “Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz MILG”
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1. e.rottensteiner Says:
Februar 28th, 2009 at 13:37Neuigkeiten für 2009 gibt’s übrigens hier:
http://www.rottensteiner.at/wblog/?p=725
Februar 27th, 2009 at 22:22
[...] angepasst (Regelung mit dem Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz MILG), ich habe hier berichtet. Durch diese gesetzliche Regelung, wonach statt des Dezember-Verbraucherpreisindex nun [...]