Ein weiteres Verkehrszeichen, das immer wieder zu wenig Beachtung findet, ist das Andreaskreuz (dieses Verkehrszeichen ist auch beliebt für Testfragen). Andreaskreuze sind 3m vor der nächstgelegenen Schiene angebracht.
Einfaches Andreaskreuz: Zeigt einen eingleisigen Bahnübergang an.
Doppeltes Andreadkreuz: Zeigt einen zwei- oder mehrgleisigen Bahnübergang an. Gefahr: Züge aus beiden Richtungen. Der abfahrende Zug kann die Sicht auf einen herannahenden Zug verdecken.
publiziert von e.rottensteiner am 14. Mrz. 2010.
\\ Tags: Autofahren
In der Serie “Autofahren” heute einige Wiederholungs-Infos zu als “Baken” bezeichneten Verkehrszeichen.
“Baken” kündigen Eisenbahnübergänge an und sind beiderseits der Straße angebracht. Sie sind vor allen schienengleichen Eisenbahnübergängen auf Straßen angebracht, die für den Durchzugsverkehr von Bedeutung sind. Baken mit einem roten schräg gestellten Balken sind 80m, Baken mit zwei roten schräg gestellten Balken 160m und Baken mit drei roten schräg gestellten Balken sind 240m vor dem Bahnübergang angebracht. Sind die Baken in einer anderen Entfernung aufgestellt, so ist die Entfernungsangabe in schwarzer Schrift in den Baken angeschrieben.
publiziert von e.rottensteiner am 25. Feb. 2010.
\\ Tags: Autofahren
Nachdem ich heute mit meiner Tochter die erste Ausbildungsfahrt für ihren L17-Führerschein absolviert habe (einige Nervchen hat’s mich schon gekostet, aber insgesamt bin ich schon stolz auf sie) und ich mich somit in der nächsten Zeit nebenbei wohl ein wenig mit Verkehrsrecht und allem Zugehörigen beschäftigen werde, wird’s hier unter der Serie Autofahren hin und wieder Beiträge zu verschiedensten Themen geben. Anfangen möchte ich heute mit den Begriffen “Halten/Anhalten/Parken”, weil diese immer wieder für Unklarheiten bzw. Verwirrung sorgen:
Anhalten ist das durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges. Z.B. bei rotem Licht einer Ampel, beim Verkehrszeichen “Halt”, bei einer Panne, bei Übelkeit, etc.
Halten ist eine freiwillige Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit.
Parken ist das freiwillige Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine längere als die für das Halten angeführte Zeitdauer.
publiziert von e.rottensteiner am 13. Feb. 2010.
\\ Tags: Autofahren
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