Jun 27

Als Hedging bezeichnet man die Absicherung einer bestehenden Veranlagung über den Abschluss einer sich gegengleich entwickelnden Position. Sehr häufig werden für diese Zwecke Derivate eingesetzt. Durch ein perfektes Hedging verändert sich der Gesamtwert von Grundgeschäft und Absicherung gemeinsam nicht mehr, das Risiko aus der Position wird Null. Quelle: Rechnungshof

publiziert von e.rottensteiner am 27. Jun. 2010. \\ tags:


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