Eigentlich unglaublich, aber in Niederösterreich und in der Steiermark gibt es ein eigenes Ehrungsgesetz (siehe hier für das unter Landeshauptmann Ludwig bereits im Jahr 1982 beschlossene Niederösterreichische Gesetz). Dieses Gesetz definiert, dass das Land NÖ Personen anlässlich deren Geburtstags- und Hochzeitsjubiläen sowie für besondere soziale Handlungen ehren darf (außer die geehrten Personen sprechen sich schriftlich dagegen aus) und dass Gemeinden bei der Ermittlung der dafür erforderlichen Daten mitzuwirken haben.
Thematisiert wird dieses Thema derzeit aufgrund eines Vorfalles in Oberösterreich. Hier hat ein Ehepaar ein Datenschutz-Verfahren gegen die Gemeinde, die örtliche Musikkapelle, das Pfarramt und die Raiffeisenbank Kopfing angestrengt, weil ungefragt zu einem Fest für Ehejubilare geladen wurde. Da es gesetzlich nicht erlaubt ist Meldedaten für derartige Zwecke weiterzugeben bzw. zu verwenden kann man gespannt auf den Ausgang dieser Angelegenheit sein…