Zahlungsverzugsgesetz
Das Gesetz soll mit 16.3.2013 in Kraft treten, sofern es ab Ende Februar durchs Plenum geht. Es enthält einige Neuigkeiten hinsichtlich Fälligkeiten allgemein und Fälligkeit des Mietzinses: Geldschuld ist am Wohnsitz oder an der Niederlassung des Gläubigers zu erfüllen – durch Geldübergabe oder Überweisung auf ein Bankkonto. Bei Überweisung muss der Geldbetrag zum Fälligkeitsdatum am… Weiterlesen »