Die neue GmbH

Von | 4. April 2013

image Da die österreichische GmbH im verschärften Wettbewerb mit den Gesellschaftsformen anderer EU-Mitgliedstaaten steht, ist es Ziel des Gesetzgebers die österreichische GmbH für Gründer im Vergleich zu den Gesellschaftsformen anderer Mitgliedstaaten attraktiv zu halten und im Wettbewerb der europäischen Rechtsordnungen zu stärken. Es soll daher u.a. auch aus diesem Grund die Begründung einer GmbH erleichtert und verbilligt werden.

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Österreich erfordert derzeit einigen Aufwand. Neben dem Umstand, dass ein notarieller Gründungsakt vorgenommen werden muss (Kosten in der Höhe von 1.181,50€ gem. § 5 Abs. 8 NTG zuzüglich Veröffentlichungskosten in der Wiener Zeitung in der Höhe von 150€ gem. §12 GmbHG) ist ein Mindeststammkapital von 35.000,00€ wovon die Hälfte, also 17.500 einzubringen ist, vorgesehen.

Nun soll die Gründung einer GmbH erleichtert werden, indem durch das neue Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013 (GesRÄG 2013) folgende neue Bestimmungen eingeführt werden sollen.

a) das Stammkapital auf 10.000,00€ gesenkt werden soll (Barmittelaufbringung daher nur mehr 5.000€) und

b) die Gründungskosten relevant gesenkt werden sollen: Bei der Gründung einer GmbH mit dem gesetzlichen Mindeststammkapital (Notariatsakt, diverse Beglaubigungen) belaufen sich die Kosten in Zukunft auf 602,00€ (in bestimmten Fällen des §5(8) NTG nur auf 75,65€). Weiters muss die Gründung der GmbH gem. §12 GmbHG nicht mehr in der Wiener Zeitung bekannt gemacht werden.

Die Mindest-KÖSt für die GmbH sinkt durch diese vorgesehenen Änderungen daher von bisher 1.750,00€ auf 500,00€ jährlich.

Die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfes endet am 22. April 2013. Sollte alles klappen, könnte das Gesetz voraussichtlich mit 1.7.2013 in Kraft treten.

Details sind auf den Seiten der Österreichischen Justiz nachzulesen.

Ein Gedanke zu „Die neue GmbH

  1. E.R.

    Der Nationalrat hat nun die neue “10.000-GesmbH” wie oben beschrieben beschlossen. Ungeachtet der noch erforderlichen Zustimmung durch den Bundesrat tritt diese neue Regelung mit 1.7.2013 in Kraft.

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