Elektronische Zustellung durch den Bund

Von | 30. Oktober 2019

imageAb 1.12.2019 haben die Behörden des Bundes das Recht, Schriftstücke an Unternehmen nur mehr digital zuzustellen. Es müssen daher die entsprechenden Vorbereitungshandlungen gesetzt werden, sollte eine derartige Zustellform aktuell noch nicht möglich sein. Erforderlich dazu ist ein Konto beim Unternehmens-Service-Portal – am besten mit Authentifizierung per Handysignatur. Eine Ausnahme für diese Regelung gibt es übrigens für Unternehmen, die unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen – hier gilt diese verpflichtende digitale Zustellung nicht.

Details dazu sind hier auf der Info-Seite der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Sontas zu finden…

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