Haus zu gewinnen – legal?

Von | 22. Januar 2009

image Ich habe im September in meinem Beitrag “Haus zu gewinnen”  erstmals über die derzeit in Mode geratene Verkaufsmethode berichtet, wonach Hausverkäufer ihr Haus im Zuge einer Verlosung “verkaufen” möchten. Dieses Thema wurde seither sehr breit diskutiert (auch via TV), momentan wird sogar in meiner Nähe am Semmering ein Haus zur Verlosung angeboten.

Wer sich dieser etwas außergewöhnlichen und unsicheren Art des Hausverkaufs bzw. Hauserwerbs nicht bedienen möchte, ist sicherlich bei einem “herkömmlichen” Makler besser bedient – wie z.B. bei Engel & Völkers in Kitzbühel, die sich auf den Verkauf und die Vermietung hochwertiger Immobilien spezialisiert haben. Hier kann man z. B. eine Wohnung in Kitzbühel kaufen.

Die Finanz hat zum Thema “Hausverlosung” in der Zwischenzeit – dem Medienhype offensichtlich folgend – ebenfalls reagiert, und in ihren FAQ’s Informationen zum Thema “Darf eine Privatperson nach dem Glücksspielgesetz ein Objekt verlosen?” aufgenommen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Verlosung eines einzelnen Objektes (Hauses) keiner Bewilligungspflicht des Bundesministeriums für Finanzen unterliegt und nicht in Widerspruch zum Glückspielmonopol steht (sofern wirklich nur ein einziger Gegenstand verlost wird). Alle anderen steuerrelevanten Tatbestände bleiben natürlich bestehen (Verkehrsgebühren, Grunderwerbsteuer). Hier der Link zur Info des BMfF.

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