Landeslehrer-Pensionen

Von | 17. Oktober 2015

Ohne hier wieder mal auf die Lehrer losgehen zu wollen – der Rechnungshof hat vor kurzem seinen Bericht zu den Landeslehrer-Pensionen veröffentlicht, hier der Link.

 

Die Kurz-Zusammenfassung:

Unter den begünstigenden Bedingungen der Hacklerregelung–ALT fanden 2008 bis 2013 rd. 72,9 % aller Ruhestandsversetzungen von Landeslehrerbeamten statt.

Für die Geburtsjahrgänge bis 1953 lag bei Beamten des Bundes, der Länder und der Landeslehrerbeamten gemäß der vom Bundesgesetzgeber 2008 verlängerten Hacklerregelung–ALT noch die Möglichkeit vor, ab Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschläge von der Höhe des Ruhegenusses in den Ruhestand versetzt zu werden.

Eine dazu vergleichbare Hacklerregelung–ALT galt auch für ASVG–Versicherte. Eine Abschätzung der Ausgaben des Bundes für die 2008 bis 2013 insgesamt 12.440 vorzeitigen Ruhestandsversetzungen der Landeslehrerbeamten und Bundeslehrerbeamten nach der Hacklerregelung–ALT ergab auf Gesamtpensionsdauer — gegenüber einer Ruhestandsversetzung mit dem für die Alterspension erforderlichen Pensionsantrittsalter von 65 Jahren — geschätzte Mehrausgaben von über 2 Mrd. EUR (Geld- wert 2006; beispielhafter Gehaltsverlauf Maturant Verwendungsgruppe A2/2).

Die überwiegende Inanspruchnahme der Hacklerregelung–ALT (Ruhestandsversetzung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr) ergab in Verbindung mit den krankheitsbedingten Ruhestandsversetzungen ein resultierendes durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Landeslehrerbeamten im Zeitraum 2008 bis 2013 von lediglich 59,6 Jahren. Pensionsantrittsarten mit einem höheren Pensionsalter, beispielsweise der Korridor ab dem 62. Lebensjahr oder das gesetzliche Pensionsalter, wurden von den Landeslehrerbeamten hingegen nahezu nicht in Anspruch genommen.
Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Bundeslehrerbeamten belief sich im Zeitraum 2008 bis 2013 auf durchschnittlich 61,2 Jahre, weil die Ruhestandsversetzungen der Bundeslehrerbeamten zu 16,6 % mit dem gesetzlichen Pensionsalter (Alterspension ab 65 Jahre oder Regelpensionsalter hier im Übergangszeitraum ab 63 Jahre) und zu 13,3 % mit der Korridorregelung (ab 62 Jahre) erfolgten.

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