Fahrtenbuch in Excel nicht ordnungsgemäß

Von | 28. September 2007

Der unabhängige Finanzsenat (UFS) hat sich in seiner jüngsten Rechtsprechung auf die Voraussetzungen des deutschen Finanzhofes berufen, wonach die Führung eines Fahrtenbuches „in geschlossener Form“ erfolgen muss und „keine Möglichkeit zur nachträglichen Manipulation“ besteht. Der UFS stellte daher fest, dass ein mit Excel geführtes Fahrtenbuch formell nicht ordnungsgemäß ist. Im konkreten Fall musste der Steuerpflichtige die inhaltliche Richtigkeit seiner geführten Aufzeichnungen (mit anderen Beweismitteln) nachweisen. Hier der gesamte Artikel der LBG Wirtschaftstreuhand.

Kommentar verfassen