In Ergänzung zu meinen Erläuterungen zu den Strom-Netzentgelten der Netz NÖ in meinen Postings “Strom-Netzentgelte Spitzenleistung” und “Strom-Netzentgelte Spitzenkosten” möchte ich heute noch eine kleine weitere Kosten-Facette zu diesem Thema abschließend dokumentieren.
Erfolgt nämlich die Vorschreibung der Netzkosten-Messleistung nach gemessener Leistung (zu den Nachteilen dieser Vorschreibungsvariante habe ich in den o.a. Postings ja schon berichtet) gibt es noch eine zusätzliche Kostenkomponente, die einem auf kalten Fuß erwischen kann.
Zu Beginn des neuen Abrechnungsjahres erfolgt nämlich die Ermittlung des arithmetischen Mittelwerts der höchsten einviertelstündlichen monatlichen Durchschnittsbelastungen des letzten Abrechnungsjahres in kW. Und dieser – möglicherweise erhöhte Wert – gilt dann als das neu vereinbarte Ausmaß der Netznutzung – es hat sich dadurch “der Leistungsbedarf für die Anlage erhöht”.
Liegt das bisher vereinbarte Ausmaß unter diesem kW-Wert, dann wird auf den neuen Wert erhöht. Und diese Erhöhung schlägt sich mit einem nicht unwesentlichen Betrag von 210,65€ pro kW zu Buche.
Wird also bei einem bisher “vereinbarten” Ausmaß der Netznutzung in der Höhe von z.B. 4 kW nun ein neues rechnerisches Mittel von 5 kW errechnet, ergibt sich sofort eine Neueinstufung und Vorschreibung des o.a. Betrages für die Erhöhung um 1 kW in der Netzebene 7 in der Höhe von 210,65€ (oder auch um mehr sollte sich ein noch höherer neuer Mittelwert ergeben).
Ich kann an dieser Stelle nur wiederholen, dass sich eine Einstufung der Vorschreibung des Entgelts für Messleistung nach gemessener Leistung durch die Netz NÖ finanziell extrem nachteilig auswirken kann und möchte hier wirklich darauf hinweisen darauf zu achten, bei der Errichtung einer PV-Anlage die Leistungsgrenze peinlich zu beachten um nicht Gefahr zu laufen in diesen Verrechnungsmodus zu geraten.
Weiters bleibt zu hoffen, dass hier wirklich bald eine Harmonisierung und Gleichstellung aller Netzkunden in Niederösterreich herbeigeführt wird, um diese eklatante Ungleichbehandlung verschiedener privater Netzbezieher zu beseitigen.
Link: Informations- und Preisblatt Strom Systemnutzungsentgelte, Förderbeiträge, Steuern und Abgaben, Leistungspreis pro kW Erhöhung der Anschlussleistung siehe Netzbereitstellungsentgelt
Foto von Frames For Your Heart auf Unsplash
Im April des letzten Jahres habe ich ja schon zum Thema
Die Senkung der 

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Aus gegebenem Anlass – weil der Sternlauf wieder mal am Programm stand:
Heute wurde das Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) in der neuen Form beschlossen.
























Wenn gefrorenes Wasser das Heizöl ersetzt – das Speichern von Energie in einem Eis-Speicher scheint eine sehr interessante Möglichkeit zu sein.