Ernst Rottensteiner – IT, Energie, Immobilien, Musik und Outdoor
Willkommen auf meiner persönlichen Website – hier finden sich (hoffentlich) fundierte Beiträge und praktische Erfahrungen zu digitalen Technologien, Energiewirtschaft und -management, Immobilienwirtschaft, Musik sowie Wandern und Sport.
Gemini in Chrome wird für alle berechtigten Mac- und Windows-Nutzer in den USA eingeführt deren Chrome-Sprache auf Englisch eingestellt ist. Mittlerweile taucht der Button in Chrome auch schon in Europaland auf.
Es ist ja sicherlich angenehm, zeitsparend und bequem wenn man sich die Features ansieht, die Gemini im Browser für den Benutzer bietet. Ich will ja nicht paranoid sein, aber alle seine URLs und Karteikarteninhalte an Google zu senden finde ich doch etwas bedenklich. Möchte trotzdem nicht wissen, wieviel Prozent der User das in Zukunft nutzen und verwenden werden (und damit ihre sensitiven Daten an Google übertragen)…
In Ergänzung zu meinen Erläuterungen zu den Strom-Netzentgelten der Netz NÖ in meinen Postings “Strom-Netzentgelte Spitzenleistung” und “Strom-Netzentgelte Spitzenkosten” möchte ich heute noch eine kleine weitere Kosten-Facette zu diesem Thema abschließend dokumentieren.
Wie die Messleistung berechnet wird
Erfolgt nämlich die Vorschreibung der Netzkosten-Messleistung nach gemessener Leistung (zu den Nachteilen dieser Vorschreibungsvariante habe ich in den o.a. Postings ja schon berichtet) gibt es noch eine zusätzliche Kostenkomponente, die einem auf kalten Fuß erwischen kann.
Zu Beginn des neuen Abrechnungsjahres erfolgt nämlich die Ermittlung des arithmetischen Mittelwerts der höchsten einviertelstündlichen monatlichen Durchschnittsbelastungen des letzten Abrechnungsjahres in kW. Und dieser – möglicherweise erhöhte Wert – gilt dann als das neu vereinbarte Ausmaß der Netznutzung – es hat sich dadurch “der Leistungsbedarf für die Anlage erhöht”. Liegt das bisher vereinbarte Ausmaß unter diesem kW-Wert, dann wird auf den neuen Wert erhöht. Und diese Erhöhung schlägt sich mit einem nicht unwesentlichen Betrag von 210,65€ pro kW zu Buche.
Warum die Anschlussleistung teurer werden kann
Wird also bei einem bisher “vereinbarten” Ausmaß der Netznutzung in der Höhe von z.B. 4 kW nun ein neues rechnerisches Mittel von 5 kW errechnet, ergibt sich sofort eine Neueinstufung und Vorschreibung des o.a. Betrages für die Erhöhung um 1 kW in der Netzebene 7 in der Höhe von 210,65€ (oder auch um mehr sollte sich ein noch höherer neuer Mittelwert ergeben).
Ich kann an dieser Stelle nur wiederholen, dass sich eine Einstufung der Vorschreibung des Entgelts für Messleistung nach gemessener Leistung durch die Netz NÖ finanziell extrem nachteilig auswirken kann und möchte hier wirklich darauf hinweisen darauf zu achten, bei der Errichtung einer PV-Anlage die Leistungsgrenze peinlich zu beachten um nicht Gefahr zu laufen in diesen Verrechnungsmodus zu geraten.
Weiters bleibt zu hoffen, dass hier wirklich bald eine Harmonisierung und Gleichstellung aller Netzkunden in Niederösterreich herbeigeführt wird, um diese eklatante Ungleichbehandlung verschiedener privater Netzbezieher zu beseitigen.
Stand des Beitrags: Februar 2026. Der hier genannte Betrag von 210,65 € pro kW bezieht sich auf den aktuell verlinkten Kontext bei Netz NÖ. Für aktualisierte Preise, Tarifblätter und den konkreten Netzanschluss sind die Angaben des zuständigen Netzbetreibers maßgeblich.
Was bedeutet Messleistung nach gemessener Leistung?
Im hier beschriebenen Fall wird die Belastung aus den höchsten einviertelstündlichen monatlichen Durchschnittswerten des letzten Abrechnungsjahres ermittelt. Diese kann sich auf das Ausmaß der Netznutzung auswirken.
Warum ist das bei einer PV-Anlage relevant?
Bei der Planung und beim Betrieb einer PV-Anlage sollte die Leistungsgrenze beachtet werden. Der Beitrag schildert, warum eine höhere gemessene Leistung zu zusätzlichen Kosten führen kann.
Wo finde ich die aktuellen Netzentgelte?
Aktuelle Preisblätter, Tarifdetails und die für den einzelnen Anschluss geltenden Bedingungen veröffentlicht der zuständige Netzbetreiber.
Im April des letzten Jahres habe ich ja schon zum Thema Verrechnung der Spitzenleistung bei Strom-Netzentgelten berichtet. Das zu bezahlende Netznutzungsentgelt setzt sich ja aus einer verbrauchsabhängigen Komponente in Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) zusammen und einer Komponente für die Messleistung – und genau darum ging es in diesem Beitrag. Die Netzkosten stiegen ja im Jahr 2025 ziemlich an und wie sich diese zusammensetzen, vor allem dann wenn sich das Entgelt für die Messleistung nach gemessener Leistung errechnet, habe ich in dem Beitrag behandelt.
Heute einige Erläuterungen wo und in welchem Fall es überhaupt zu einer Verrechnung nach gemessener Leistung kommt.
Wann gemessene Leistung verrechnet wird
Dies ist nämlich dann der Fall, wenn in Haushalten größere Verbraucher oder Photovoltaikanlagen vorhanden sind. Die Grenze, ab wann es sich um solche Haushalte handelt, wird von den verschiedenen Netzbetreibern durchaus unterschiedlich gehandhabt bzw. in ihren AGBs festgelegt – eine gute Übersicht dazu findet man in diesem Informationsblatt der PV Austria. Die Netz Niederösterreich zum Beispiel ist hier sehr rigoros in ihren Vorgaben, da diese in ihren AGBs (bzw. ANBs) definiert, dass durch die Installation einer PV-Anlage mit einer Nennscheinleistung größer 15 kVA die Verrechnung auf gemessene Leistung umgestellt wird (was bei mir aufgrund meiner beiden Wechselrichter mit einer Gesamt-Scheinleistung von 16,5 kVA der Fall ist).
Praxisbeispiel: Leistungsspitze und Kosten
Es erfolgt dann nicht mehr die Verrechnung einer Pauschale (2026 sind dies im Netz Niederösterreich 54,00€ netto pro Jahr in Netzebene 7 – Link zur Verordnung siehe unten), sondern eine Verrechnung „nach gemessener Leistung“. Im Bundesland Niederösterreich bedeutet das, dass für Netzebene 7 ein Preis von 0,153534€ pro kW u. Tag (2025: 0,143342€) zur Verrechnung kommt und – wie ich in meinem o.a. Blogbeitrag schon beschrieben habe – dies mit diversen monatlichen Spitzen durchaus ein Vielfaches zur Pauschalverrechnung ausmachen kann. Beispiel: 1 Tag im Monat mit einer Leistungsspitze von 14 kW bedeutet für diesen Abrechnungsmonat 14 x 0,153534 x 31 = 66,63€ netto, also nur für 1 Monat!
An diesem Beispiel kann man sehen, dass der jährliche Leistungspreis in diesem Fall ungefähr 6- bis 10-fach so hoch ist wie ohne gemessenen Leistungstarif. Die Netzbetreiber aller anderen Bundesländer haben hier weit höhere Grenzwerte – siehe Übersicht der PV Austria unten.
Was PV-Betreiber beachten können
Grundsätzlich handelt es sich hier natürlich um eine Ungleichberechtigung v.a. für kleine PV-Betreiber, denn die generelle Idee einer Abrechnung nach gemessener Leistung war sicherlich für den Bereich von Großerzeugern/-verbrauchern angedacht. Aber auch wenn diese Verrechnung für kleinere Stromerzeuger/-bezieher angewendet werden sollte, würde es Sinn machen generell für alle Haushalte auf gemessene Leistung (mit einem kleineren Verrechnungspreis) umzustellen. Hier hat auch die E-Control bereits im Jahr 2017 den Versuch gestartet, eine Harmonisierung der Netzentgeltstruktur im Sinne einer Gleichbehandlung aller Systembenutzer herbeizuführen (Link siehe unten). Allerdings waren hier bis jetzt noch keine entsprechenden Erfolge zu verzeichnen.
Bleibt nur mein schon letztens angesprochener Hinweis, einerseits bei der Installation einer PV-Anlage auf diesen Grenzwert zu achten und andererseits bei Verrechnung nach gemessener Leistung die monatliche Leistungsspitze (sofern möglich in seiner Hausautomation) im Auge zu behalten.
Stand des Beitrags: Februar 2026. Die genannten Tarifwerte und Grenzwerte beziehen sich auf den damaligen Kontext bei Netz NÖ. Für aktuelle Preise, Netzbedingungen und den konkreten Anschluss sind die Angaben des zuständigen Netzbetreibers maßgeblich.
Der Beitrag beschreibt einen Fall, in dem bei größeren Verbrauchern oder Photovoltaikanlagen eine Verrechnung nach gemessener Leistung vorgesehen sein kann. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.
Warum können PV-Leistungsspitzen relevant sein?
Hohe Leistungsspitzen können sich auf die Messleistung und damit auf die Kosten auswirken. Der Beitrag zeigt dazu ein Praxisbeispiel aus Niederösterreich.
Wo sind aktuelle Netzentgelte zu finden?
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Preisblätter, Bedingungen und Verordnungen des zuständigen Netzbetreibers bzw. die verlinkten Primärquellen.
Die Senkung der Umsatzsteuer für Grundnahrungsmittel soll – lt. Beschlussfassung der Regierung bei der Klausur letzte Woche – ab Mitte 2026 auf „unter“ 5 Prozent erfolgen. Die exakte fixe Definition bei welchen Nahrungsmitteln es sich um Grundnahrungsmittel handelt ist hier natürlich abzuwarten, Fixstarter werden aber Milch, Milchprodukte, Eier, Brot, Gemüse und Obst sein. Für diese Steuersenkung ist eine Gegenfinanzierung in der Höhe von 400 Mio. reserviert. Nach diesem Volumen soll sich auch die genaue Auswahl des Warenkorbes für die Produkte mit reduziertem Steuersatz richten.
Warum der Steuersatz unterhalb von fünf Prozent angesiedelt sein muss hat den Grund, dass es nur zwei begünstigte Steuersätze geben darf die ja derzeit in Österreich mit 10% (Lebensmittel, Miete, etc.) und 13% (Blumen, Holz, Tiere usw.) schon vorhanden sind. Für Prozentsätze unterhalb von 5% gilt diese EU-Vorgabe nicht und es ist daher möglich einen entsprechend niedrigen zusätzlichen Steuersatz zu „erfinden“.
Eine generelle Umsatzsteuerreduktion auf 5% für alle Nahrungsmittel (wie vielfach vorgeschlagen) würde laut Österr. Nationalbank zwar eine einmalige Senkung der Inflation von ca. 0,5% nach sich ziehen, aber auch eine entsprechend hohe und deshalb nicht mögliche Gegenfinanzierung (in einer Höhe von ca. 1,3 Mrd.) erfordern.
Fraglich ist natürlich, über welche Zeitspanne hinweg die Lebensmittelhändler diese jetzt vorgesehene Steuersenkung auch wirklich an den Verbraucher weitergeben, die offizielle erste Stellungnahme des Österreichischen Handelsverbandes definierte es so: „…werden die Effekte dieser Steuersenkung nach Möglichkeit 1:1 an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben…“.
Die 400 Millionen Euro Gegenfinanzierung sollen einerseits aus einer neuen Abgabe für Pakete aus Drittstaaten und andererseits aus einer neuen Abgabe auf nicht recycelbares Plastik für Unternehmen kommen (sofern dies genügt, sonst sind hier noch andere steuerliche Ideen vorgesehen, z.B. die Anhebung der Luxus-Tangente für Firmen-PKW).
Es bleibt also spannend wie das weitergeht – hier jedenfalls noch ein Tipp für Preisportale die für den täglichen Preisvergleich verwendet werden können/sollten: preiserunter.at, Preisradar und und heisse-preise.io.
Der ukrainische Geheimdienst hat tausende Telefongespräche russischer Soldaten mit ihren Familien abgehört. Die Anrufe von der Front sind ein erschütterndes Zeugnis der Grausamkeit des Krieges. Der Dokumentarfilm stellt den Gesprächen Bilder der Zerstörung gegenüber, aber auch des Alltags der ukrainischen Bevölkerung, die versucht, den Belastungen standzuhalten.
Die Doku “Abgehört vom ukrainischen GEHEIMDIENST“ auf ARTE.de (Dokumentarfilm von Oksana Karpovych, CDN/F/UA 2024, 91 Min) ist “starker Tobak” und hat meinen heutigen Tag nicht heller gemacht. Sie zeigt eindrucksvoll das Leid auf allen Seiten – passend zum Beginn des neuen Jahres vielleicht ein Anlass über verschiedene Dinge nachzudenken… Den Film sollte man sich jedenfalls nicht bei schlechter Gemütsverfassung ansehen – ist noch bis 17.12.2026 verfügbar.
Abgehört vom ukrainischen GEHEIMDIENST | Doku HD Reupload | ARTE
Die wirklich tolle Microsoft-Dokumenten-Scanner-App MS Lens wird im Herbst eingestellt. Ab Mitte Dezember 2025 sollte sie eigentlich schon nicht mehr funktionieren (lt. MS), sie ist momentan aber noch immer in den App-Stores verfügbar…
Jedenfalls finde ich das wirklich schade, weil sie im Vergleich zu anderen Produkten einfach und auch intuitiv gut funktioniert. Microsoft stellt dafür dann den Microsoft-365-Copilot zur Verfügung – mal sehen, jetzt schon ist jedenfalls in den Funktionen mit Abstrichen zu rechnen, siehe Artikel auf heise online.
In diesem Artikel wird als Alternative die Google Drive App bzw. Google Files (unter Android) empfohlen, beide Apps arbeiten aber im (nicht immer empfehlenswerten) Google-Biotop. Unter iOS wird die Apple-Notiz-App empfohlen – wie gesagt, man wird sehen. Jedenfalls heißt es da, sich rechtzeitig nach einem guten Ersatz umzusehen (und vielleicht sollte man einfach mal seine Standard-Foto-App genauer ansehen – so manche hat auch einen Dokumente-Modus, den ich selbst in letzter Zeit in Anbetracht einer Alternative sehr intensiv nutze…).
Aus gegebenem Anlass – weil der Sternlauf wieder mal am Programm stand:
Bereits zum 8. Mal erstrahlt die Advent-Kerze am Gfieder und ist weit über das Schwarzatal sichtbar. Die größte Adventkerze Niederösterreichs wurde – wie jedes Jahr – Ende November auf der Gfiederwarte – die 2004 neu errichtet wurde – entzündet und erstrahlt bis 6. Jänner in ihrem Glanz. Der ÖTK Ternitz sorgt für die nun schon langjährige und – wie ich denke – sehr schöne Tradition.
Und fast vergessen – hier dazupassend – der Gfiederklang Weihnachten 2025…
Heute wurde das Bundesgesetz zur Regelung der Elektrizitätswirtschaft (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG) in der neuen Form beschlossen.
Für Einspeiser ins Stromnetz ergeben sich einige Änderungen – die interessanteste davon ist sicherlich jene zum Thema Netzgebühren, hier wurde unter dem Titel „Versorgungsinfrastrukturbeitrag“ im neuen §75a folgende Regelung getroffen (auszugsweise):
„Einspeiser haben ab 1. Jänner 2027 jährlich einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag zur Erreichung der Ziele gemäß § 5 zu entrichten. Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung bis inklusive 20 kW sind von der Entrichtung des Versorgungsinfrastrukturbeitrags befreit.“ Der Versorgungsinfrastrukturbeitrag wird jedes Kalenderjahr durch Verordnung neu festgelegt, die entstehende Belastung pro Einspeiser darf 0,05 Cent pro kWh der eingespeisten Jahresstrommenge nicht übersteigen.
Zu den Begriffsdefinitionen: Die netzwirksame Leistung (kW) ist die maximale Leistung, die eine Erzeugungsanlage unter Normalbedingungen in das Netz abgeben bzw. einspeisen darf. Diese netzwirksame Leistung ist definiert durch den schwächsten Anlagenteil (in Bezug auf die Leistung).
Die maximale Modulnennleistung ist jene Leistung, die von den Photovoltaikmodulen erzeugt werden kann, entspricht aber nicht der Leistung, die in das Netz eingespeist werden darf. Diese wird durch die netzwirksame Leistung bestimmt. Die Modulnennleistung der Anlage darf beliebig hoch sein und somit kann auch kundenseitig eine größerer Anlage errichtet werden, solange technisch sichergestellt ist, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als die zu diesem Zeitpunkt vertragliche Leistung in das Netz eingespeist wird.
Alle weiteren Neuigkeiten aus dem ElWG sind in einer ausgezeichneten Übersicht auf der Seite der Photovoltaic Austria nachzulesen.
Ab morgen ist es ja soweit – und nachdem ich auch heuer keinen Online-Fund zum Thema erzielen konnte: Hier ist die Übersicht der Adventfenster 2025 von Breitenau am Steinfeld. Jedes Fenster ist sicherlich einen Besuch wert – für alle die die Vorweihnachtszeit für Bewegung nützen möchten. Kleiner Werbe-Hinweis: ein Einstieg in den diesjährigen Adventkalender von laufundgeh.at ist auch im Dezember noch jederzeit möglich!
Wenn es gelingt, werden hier auch die Fotos der einzelnen Weihnachtsfenster (wie im Vorjahr) folgen…
Mollramergasse 8 ab 16:00 Uhr bei Mesut Akyol (Punsch, Kekse, Veggie Snacks, Musik von TinaMar & Silvia. Andi Lierzer, Jack (Exil Records) und Räumungen Lagler sorgen für einen Vintage Markt, DJ Soundvibes.Chiquitamann, DJ Alex (Jazzpunk Wiesen), Spendenmöglichkeit f. Michaela/Andreas Wendl Ternitz)
Bezüglich seines neuen Buches gab es im Trend 08/2025 ein interessantes Interview mit Paul Lendvayi nachzulesen, aus dem ich die Schlussfrage und -antwort hier zitieren möchte:
Was raten Sie einem jungen Menschen, der sich fragt: Wer bin ich? Ich würde ihm raten, aus eigenen Fehlern, den Fehlern der Familie und des Landes zu lernen und nie Extremen – abgesehen vom Sport – nachzugehen. Außerdem: Nie aufzugeben, sondern zu kämpfen und auszuharren. Und zu lesen. Wir haben in der Vergangenheit, etwa beim Nationalsozialismus, gesehen, wie leicht Menschen verdorben werden können. Daher halte ich es für sehr wichtig, dass das Bildungswesen mit allen Mitteln gefördert wird, dass man Lehrerinnen und Lehrer anständig bezahlt. Davon hängt alles ab.
Wenn gefrorenes Wasser das Heizöl ersetzt – das Speichern von Energie in einem Eis-Speicher scheint eine sehr interessante Möglichkeit zu sein.
Das Funktionsprinzip ist wirklich bestechend. Allerdings sprechen derzeit noch einige Dinge dagegen – vor allem der Preis. Aktuell gibt es dafür noch nicht viele konkreten Umsetzungen und Anbieter – trotzdem ist es ein interessantes Prinzip.
Auch in Österreich gibt’s schon konkrete Anwendungsfälle, z.B. bei Ikea oder bei der Firma Fronius, Details zur Technik und Funktionsweise hier: „Wenn gefrorenes Wasser das Heizöl ersetzt“ Umsetzung übrigens durch die Firma Viessmann…
Weitere Beiträge zu Strom, Photovoltaik und nachhaltigen Energiesystemen finden Sie in der Themenübersicht Energie & nachhaltige Systeme.
Hier eine kleine Nachlese zu den seinerzeitigen DOGE-Ambitionen von Elon Musk und seiner Behörde in den USA bezüglich IT. Das US-Ministerium für Regierungseffizienz wollte ja Millionen von Zeilen Cobol-Code der Sozialversicherungen innerhalb weniger Monate ersetzen. Unter anderem deshalb auch, weil Musk im Februar öffentlich bekanntgab herausgefunden zu haben, dass 150-Jährige weiterhin Sozialleistungen erhielten. Leider beruhte seine Aussage auf einem peinlichen Missverständnis von Cobol (aufgrund Miss-Interpretation gespeicherter Datumswerte durch junge IT-Spezialisten).
Dass eine derartig große funktionierende Codebase nicht innerhalb weniger Monate korrekt migriert werden kann leuchtet allen erfahrenen IT-Experten ein. Mittlerweile hört man ja nicht mehr viel von DOGE und somit von derart „ambitionierten“ Projekten. Und dass junge IT-Experten den Cobol-Code nicht verstanden bzw. falsch interpretiert haben spricht nicht unbedingt für deren Expertise…
Hier der Link zum Beitrag von Grant Gross auf cio.com vom 6.5.2025.