In Deutschland wurde ja im Jahre 1990 die Wohnungsgemeinnützigkeit (auch aufgrund einiger Wohnbauskandale) abgeschafft. In den letzten Jahren wurde immer wieder diskutiert, den sozialen Wohnbau zu stärken und die Wohnungsgemeinnützigkeit wieder zu reaktivieren.
Nun ist es passiert – mit 5. Juni 2024 wurde die Wiedereinführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit in der Abgabenordnung beschlossen. Die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum soll gefördert werden – es wurden somit die Voraussetzungen für ein neues Unternehmenssegment in der deutschen Wohnungswirtschaft geschaffen.
Hinsichtlich dieser speziellen Förderungen handelt es sich um den Entfall der Körperschafts- und Gewerbesteuer für Unternehmen, die sich zu einer deutlich preisgedämpften Vermietung verpflichten und ihre Gewinne der Vermögensbindung zuführen. Eine echte Wohnbauförderung – wie es diese in Österreich (in den Bundesländern in verschiedener Ausprägung) gibt – ist vorerst nicht angedacht, weil diesbezügliche Mittel nicht verfügbar sind bzw. die Finanzierungsgrundlage fehlt. Dies ist der Stand von heute – man kann schon gespannt sein wie es hier weitergeht…
Hier weiterführende Links:
BM für Wohnen, Stadtenwicklung u. Bauwesen
BM für Wohnen, Stadtentwicklung u. Bauwesen – Eckpunkte
haufe.de – Faktenübersicht
Wikipedia – sozialer Wohnbau in Deutschland