Halten/Anhalten/Parken

Von | 13. Februar 2010

image Nachdem ich heute mit meiner Tochter die erste Ausbildungsfahrt für ihren L17-Führerschein absolviert habe (einige Nervchen hat’s mich schon gekostet, aber insgesamt bin ich schon stolz auf sie) und ich mich somit in der nächsten Zeit nebenbei wohl ein wenig mit Verkehrsrecht und allem Zugehörigen beschäftigen werde, wird’s hier unter der Serie Autofahren hin und wieder Beiträge zu verschiedensten Themen geben. Anfangen möchte ich heute mit den Begriffen „Halten/Anhalten/Parken“, weil diese immer wieder für Unklarheiten bzw. Verwirrung sorgen:

Anhalten ist das durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges. Z.B. bei rotem Licht einer Ampel, beim Verkehrszeichen „Halt“, bei einer Panne, bei Übelkeit, etc.

Halten ist eine freiwillige Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit.

Parken ist das freiwillige Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine längere als die für das Halten angeführte Zeitdauer.

2 Gedanken zu „Halten/Anhalten/Parken

  1. TOBIAS RÜGER

    Interessant. Die vom Wort her wenig trennscharfen Begriffe Halten und Anhalten hatten bei mir einige Verwirrung ausgelöst. Vielen Dank an Sie für diese Erläuterung. M.f.G., T.RÜGER

  2. e.rottensteiner Beitragsautor

    Ja, auch mich verwirrten die Begriffe immer wieder. Danke für das positive Reply!

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