Ernst Rottensteiner – IT, Energie, Immobilien, Musik und Outdoor
Willkommen auf meiner persönlichen Website – hier finden sich (hoffentlich) fundierte Beiträge und praktische Erfahrungen zu digitalen Technologien, Energiewirtschaft und -management, Immobilienwirtschaft, Musik sowie Wandern und Sport.
Einmal rund um Wien walken oder laufen – eine Herausforderung für Körper und Geist! Ob sich bei diesem Bericht wohl der eine oder andere wiedererkennt? Jedenfalls war der heurige Trail-Lauf “Rundumadum” (einmal rund um Wien mit 130km bzw. die halbe Sache mit 64km) wieder ein Riesen-Event, der für alle Teilnehmer sicher ein unvergessliches Erlebnis bleiben wird. Hier die Webseite dazu.
Update 9.11.2015: Zu diesem Thema passt auch der ganz ausgezeichnete Blogbeitrag „64 km Wien Rundumadum – oder warum ich mir selbst den Boden unter den Füßen wegziehe“ von Bernhard Isker, der auf www.mindmover.at launig und minutiös seinen Lauf um das halbe Wien beschreibt – ein lesenswerter Bericht.
Ich habe hierhier aus dem Webarchiv das “Kriegstagebuch eines Landsers” von Rudolf Klein gefunden, das die Unwägsamkeiten seiner Kriegszeit sehr detailgetreu erzählt. Vom Tag des Kriegsbeginn bis zur Heimkehr aus der russischen Gefangenschaft – eine Lektüre zum sinnlichen Nachdenken.
Diese Links/Ressourcen sind leider nicht mehr vorhanden: Ähnliche Tagebücher habe ich bei Josef Gratz entdeckt, dessen Erzählungen sogar mit dem Bürgerkrieg 1934 beginnen – sowie bei Franz Eschner, der noch ein paar Jahre älter war.
Gemeinsam hatten sie alle drei, dass sie aus den fürchterlichen Kriegen unversehrt zurückgekehrt waren.
Gerade heute können uns vielleicht derartige Berichte wieder ein wenig zum Nachdenken anregen, dass vor einigen Jahrzehnten Krieg direkt vor unserer Haustür stattgefunden hat.
Ab 2016 gilt: die Geltendmachung bestimmter Sonderausgaben (sog. “Topfsonderausgaben” nach §18/1) wird eingeschränkt, es betrifft dies u.a. freiwillige Kranken-, Unfall- od. Pensionsversicherungen, Lebensversicherungen und Ausgaben zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum.
Gibt es bestehende Verträge, dann sind diese noch fünf Jahre lang absetzbar (Veranlagung 2016 bis 2020)
Sonderausgaben aufgrund neuer Verträge oder Ausgaben ab dem 1.1.2016 sind nicht mehr absetzbar
Das Sonderausgabenpauschale in der Höhe von 60€ wird 2020 das letzte Mal berücksichtigt
Ausgenommen von dieser Regelung sind
Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung
Beiträge an Versorgungs- u. Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbst. Erwerbstätigen sowie die Verteilung derartiger Einmalprämien auf 10 Jahre
Fazit:
Neue Versicherungen und Ausgaben für Wohnraumschaffung/Sanierung sind ab 1.1.2016 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, bestehende Verträge (z.B. auch Darlehensrückzahlung für fremdfinanzierte Bau-/Sanierungskosten) können letztmalig mit Veranlagungsjahr 2020 geltend gemacht werden.
Hinweis zur automatischen Datenübermittlung von Spenden, Kirchenbeiträgen und Versicherungsprämien an das Finanzamt: Für nach dem Jahr 2016 geleistete Beträge müssen von Organisationen mit festen örtlichen Einrichtungen im Inland die Zahlungen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dies erfolgt erstmalig im Jahr 2018 und ist dann somit automatisiert und muss vom Steuerpflichtigen nicht mehr getrennt nachgewiesen werden.
Ab 1.1.2016 tritt gem. §131b BAO die Registrierkassenpflicht in Österreich in Kraft. Hier die Details dazu und einige Tipps.
Wer ist von der Verpflichtung betroffen?
Die Verpflichtung zur Führung einer Registrierkasse betrifft Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000€ UND Barumsätzen im Jahr von mehr als 7.500€. Unter “Barumsätze” in diesem Sinne sind Barzahlung, Bankomatzahlung, Zahlung per Kreditkarte, Gutscheinen, Barschecks, Bons, Geschenkmünzen, usw. zu verstehen.
Nicht zur Führung einer Registrierkasse verpflichtet sind Betriebe, die Umsätze mit der “kalten Hand” ausführen, also z.B. der viel-zitierte Maronibrater usw. – das sind Betriebe, deren Umsätze nicht in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden, soweit der Jahresumsatz die Grenze von 30.000€ nicht erreicht. Ebenso entfällt die Verpflichtung für begünstigte Körperschaften nach §45(1) BAO (Feuerwehrfeste, usw.).
Was ist zu tun?
Für jede Barzahlung (siehe oben) ist dem Leistungsempfänger ein Beleg über die empfangende Zahlung auszustellen. Dies hat mittels einer elektronischen Registrierkasse zu erfolgen. Erleichterungen gibt es für Umsätze, die nicht unmittelbar am Betriebsort getätigt werden, z.B. Masseur, mobiler Friseur usw. – diese Betriebe dürfen ihre Bareinnahmen nach der Rückkehr zum Betriebsort in der Registrierkasse erfassen, wenn bei der tatsächlichen Barzahlung ein Beleg (Paragon) ausgestellt wurde und die Durchschrift aufbewahrt wird. Die Mindest-Bestandteile dieses Beleges über empfangene Barzahlungen sind:
Bezeichnung des leistenden Unternehmens
Fortlaufende Nummer
Tag der Ausstellung (Datum)
Menge u. handelsübliche Bezeichnung der Lieferung od. Leistung
Betrag der Barzahlung
Zusätzliche Angaben bei Verwendung einer elektronischer Registrierkasse: Kassenidentifikationsnummer, Datum/Uhrzeit der Ausstellung, Betrag nach Steuersätzen getrennt, maschinenlesbarer QR-Code mit verschüsseltem Umsatzzähler, Seriennummer des Signaturzertifikates u. Signaturwerte des betreffenden und vorhergehenden Barumsatzes. Diese technischen Einzelheiten und zusätzlichen Angaben sind in der Registrierkassen-Verordnung (RKS-V) geregelt und treten mit 1.1.2017 in Kraft.
Der Leistungsempfänger hat die Verpflichtung, den Beleg anzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen.
Ab wann?
Mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf jenes Voranmeldungszeitraumes, in dem die maßgeblichen Grenzen erstmalig überschritten werden (wobei auch das Jahr 2015 in diesen Beobachtungszeitraum einzuschließen ist – Frist beginnt also schon 2015 zu laufen, wenn im Jahr 2015 die Grenzen überschritten werden). Dies gilt gleichermaßen für unecht befreite Kleinunternehmer ohne Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen.
Fazit
Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Anbietern von Registrierkassen. Unter Registrierkassen versteht man natürlich nicht nur eine wirkliche Kasse, es kann sich auch um reine Softwarelösungen handeln. Die Registrierkassenverordnung allerdings, die erst Anfang Dezember 2015 beschlossen wird, beinhaltet zahlreiche zusätzliche Sicherheitsanforderungen (siehe oben), die erst ab 1.1.2017 erfüllt werden müssen. Daher ist es wichtig, dass bei der Anschaffung einer Registrierkasse zum jetzigen Zeitpunkt beachtet wird, dass der Hersteller die Einhaltung dieser Sicherheitsanforderungen garantiert und verbindlich zusagt, dass diese Updates im Lauf des nächsten Jahres zur Verfügung gestellt werden.
Die Kosten für eine Registrierkasse werden mit einer Prämie von € 200 gefördert, wobei die Prämie im Jahr der Anschaffung bei der jährlichen Steuererklärung mittels Beilagenformular E 108c beantragt werden kann. Die Gutschrift erfolgt im Zuge der Veranlagung direkt auf das Abgabenkonto. Weiters dürfen die die Anschaffungskosten der Registrierkasse im Jahr der Anschaffung zur Gänze abgesetzt werden.
Links
Guter Beitrag der WKO zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungsverpflichtung mit vielen der o.a. Punkte, siehe hier.
Die Finanzverwaltung hat eine gute Frage-Antwort-Seite eingerichtet, in der viele interessante Dinge zur Registrierkasse nachgelesen werden, z.B. “Was bedeutet die Belegerteilungsverpflichtung für den Unternehmer? Was für den Kunden?”, “Gibt es Konsequenzen bei der Nichteinhaltung der Belegerteilungsverpflichtung für den Unternehmer?”, “Gibt es Konsequenzen für den Kunden?”, uvm., siehe hier.
Als eine vielversprechende und gute Softwarelösung für eine Registrierkasse habe ich mit cbird angesehen und kurz angetestet, es handelt sich hier um eine kleine einfache Software-Kassenlösung um 199€ für Dienstleistungsbetriebe, die auf einem USB-Stick läuft. Aus heutiger Sicht: empfehlenswert. Hier der Link: cbird.at
Ergänzung 10.11.2015 – aktuelle Links: Hier noch ein guter Link zu Anbietern von Registrierkassen: www.fiskaltrust.at/partner-list/
Ergänzung 7.12.2015 – aktuelle Links: Hier der Link des letzten Erlasses des BM für Finanzen vom 12.11. zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. kostenlose-Registrierkasse.at – kostenlos, wird getestet…
Ohne hier wieder mal auf die Lehrer losgehen zu wollen – der Rechnungshof hat vor kurzem seinen Bericht zu den Landeslehrer-Pensionen veröffentlicht, hier der Link.
Die Kurz-Zusammenfassung:
Unter den begünstigenden Bedingungen der Hacklerregelung–ALT fanden 2008 bis 2013 rd. 72,9 % aller Ruhestandsversetzungen von Landeslehrerbeamten statt.
Für die Geburtsjahrgänge bis 1953 lag bei Beamten des Bundes, der Länder und der Landeslehrerbeamten gemäß der vom Bundesgesetzgeber 2008 verlängerten Hacklerregelung–ALT noch die Möglichkeit vor, ab Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschläge von der Höhe des Ruhegenusses in den Ruhestand versetzt zu werden.
Eine dazu vergleichbare Hacklerregelung–ALT galt auch für ASVG–Versicherte. Eine Abschätzung der Ausgaben des Bundes für die 2008 bis 2013 insgesamt 12.440 vorzeitigen Ruhestandsversetzungen der Landeslehrerbeamten und Bundeslehrerbeamten nach der Hacklerregelung–ALT ergab auf Gesamtpensionsdauer — gegenüber einer Ruhestandsversetzung mit dem für die Alterspension erforderlichen Pensionsantrittsalter von 65 Jahren — geschätzte Mehrausgaben von über 2 Mrd. EUR (Geld- wert 2006; beispielhafter Gehaltsverlauf Maturant Verwendungsgruppe A2/2).
Die überwiegende Inanspruchnahme der Hacklerregelung–ALT (Ruhestandsversetzung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr) ergab in Verbindung mit den krankheitsbedingten Ruhestandsversetzungen ein resultierendes durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Landeslehrerbeamten im Zeitraum 2008 bis 2013 von lediglich 59,6 Jahren. Pensionsantrittsarten mit einem höheren Pensionsalter, beispielsweise der Korridor ab dem 62. Lebensjahr oder das gesetzliche Pensionsalter, wurden von den Landeslehrerbeamten hingegen nahezu nicht in Anspruch genommen. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Bundeslehrerbeamten belief sich im Zeitraum 2008 bis 2013 auf durchschnittlich 61,2 Jahre, weil die Ruhestandsversetzungen der Bundeslehrerbeamten zu 16,6 % mit dem gesetzlichen Pensionsalter (Alterspension ab 65 Jahre oder Regelpensionsalter hier im Übergangszeitraum ab 63 Jahre) und zu 13,3 % mit der Korridorregelung (ab 62 Jahre) erfolgten.
In der Frankfurter Allgemeinen habe ich vor kurzem einen guten Artikel zur Flüchtlingskrise gelesen der thematisiert, dass das Grundgesetz in Deutschland über der Bibel oder dem Koran steht. Vor allem Deutschland hat die Türen weit für Flüchtlinge geöffnet und nimmt auch jetzt noch täglich Tausende von ihnen auf. Was jedenfalls noch bevorsteht ist, diesen Menschen die Regeln und Grundsätze eines demokratischen Staates darzulegen, sie mit den Spielregeln vertraut zu machen und sie davon zu überzeugen, dass diese Werte nicht verhandelbar sind.
Ein ausgezeichneter lesenswerter Artikel, der wohl vollinhaltlich auch für Österreich gilt.
Konnte es zuerst gar nicht glauben, was die “Österreich” in Wien heute titelt (vor allem wenn man beginnt, die sachlichen Punkte links und rechts zu lesen…)
Erst am 2ten Blick erkannte ich, dass die erste Seite Werbung ist (und auch die zweite und fünfte und … Seite)…
Heimat ohne Hass – die faszinierende Welt des Wiener FPÖ-Bezirksrats Walter Kalab und seine Abneigung gegenüber Ausländern, Flüchtlingen, politisch Andersdenkenden etc. etc. – ein bemerkenswerter Artikel mit ebenso bemerkenswerter Information.
Ein Bild machte die Runde – hier zum Merken die Verlinkung: Ein Kind aus Syrien kommt in Passau an. Es muss auf seine Registrierung warten und malt ein Bild – das sprachlos macht. Hier der Artikel der Süddeutschen Zeitung dazu.
Und zum Schluss noch was zum Schmunzeln: Die “Tagespresse” zieht das Bundesheer wieder mal durch den Sumpf – lesen Sie hier den Artikel mit dem Titel “Rührend: Flüchtlinge versorgen verarmtes Bundesheer mit Kleidung und Essen”. Ist zwar irgendwie grenzwertig, aber doch irgendwie belustigend und gut gemacht.
– ganz unrecht hat die Ulrike Stibor-Stark nicht, wenn sie in einem offenen Brief an die drei Filmdiven schreibt. In unserer globalen (Wirtschafts-)Welt läuft halt einiges seit langer Zeit in eine Richtung, von der man nicht weiß, ob sie “richtig” ist. Hier jedenfalls der Beitrag.
Der Flüchtlingszustrom reißt nicht ab – alles geht nach Deutschland – allerdings ist fraglich, wie lange das noch möglich sein wird.
Peter Rabl hat in seinem Blog übrigens einen sehr interessanten Beitrag geschrieben, wonach die wahre Herausforderung erst bevorsteht. Und die wird sich nicht nur auf Spenden und private Hilfsbereitschaft beschränken, sondern weit darüber hinausgehen müssen…
Wovon leben eigentlich Flüchtlinge? Müssen sie – wenn sie Asylstatus haben – Arbeit suchen? Kriegen sie auch einen Job? Diese Fragen versucht der Beitrag "Flüchtlinge: Wer kommt, wer bleibt, wer geht?" auf presse.com (bezogen auf Österreich) zu beantworten.
Heute abend fand ja in Wien der Gedenk-Gottesdienst für die ums Leben gekommenen 71 Flüchtlinge im Burgenland statt – gleich nachher dann eine Demo gegen unmenschlichen Umgang mit Flüchtlingen mit 20.000 Teilnehmern. Und am Wiener Westbahnhof sind hunderte Flüchtlinge angekommen die zuvor an der ungarischen Grenze festgesteckt waren (und die teilweise nach Deutschland weiterreisen möchten). Die Hilfsorganisationen – an der Spitze das Rote Kreuz – aber auch viele Freiwillige sind dabei, zu helfen. Auch jetzt noch – während ich dieses Posting verfasse – wird noch fleißig gearbeitet und beispielsweise dringend nach Dolmetschern (Farsi/Arabisch) gesucht.
Welche Dimensionen allerdings in der Meinungsvielfalt diese Flüchtlingsströme auslösen sind unabsehbar – wenn ich mir so die Kommentare des aktuellen Artikels zum Thema auf krone.at ansehe, dann habe ich den Eindruck, dass sich unser ganze Fortschritt der letzten Jahrzehnte offensichtlich nur auf technische Dinge beschränkt – die Menschlichkeit ist offensichtlich immer noch unterentwickelt und hat sich in diesem Zeitraum anscheinend nicht weiterentwickelt.
Passend zum Thema und als Anregung zum Nachdenken habe ich heute in der Süddeutschen Zeitung einen Artikel gefunden, der anhand von sechs Einzelfällen schildert, dass viele unserer Vorfahren auch Flüchtlinge waren. Die sechs Personen erzählen, wie es ihnen damals ergangen ist, dass auch sie plötzlich nichts mehr hatten und auf die Hilfe wildfremder Menschen angewiesen waren. Ob es nicht heute auch vielen so geht? Titel des Beitrages: “Meine Oma, der Flüchtling”.
Welche Gemeinden nun wirklich Asylwerbern Unterkunft verschaffen, welche nicht und wie die Entwicklung derzeit läuft, habe ich vor kurzem in einer ORF-Datenauswertung nachlesen können.
Da leider die Karten-Ansicht nicht mehr verfügbar war, habe ich versucht, das Ganze ein wenig selbst zu visualisieren – man sieht, wie unglaublich ungleich die Belastung verteilt ist. Als positives Beispiel nehme man hier die Gemeinde Puchenstuben in NÖ, die mit 317 Einwohner 52(!) Asylvwerbern Unterkunft bietet, ebenso beispielsweise Gerlos im Zillertal mit 783 Einwohnern, die aktuell 23 Asylwerber beherbergt.
Datenstand ist August 2015 – ich hoffe, ich habe durch die Verwendung der Statistikdaten keine wie auch immer gearteten Rechte verletzt, Quellen: ORF.at, BMI (vermutlich)
Der ZIB2-Moderator Armin Wolf hat gestern einige Gedanken zu diesem Thema auf Facebook geschrieben. Jeder, der die 70er und 80er in ähnlicher Form wie beschrieben miter- und gelebt hat, findet in diesem Artikel wahrscheinlich einige Dinge wieder, die möglicherweise in der Erinnerung etwas verstaubt in der Ablage herumdösen. Ich finde jedenfalls diesen Artikel – auch wenn ich Herrn Wolfs aggressiven investigativen Interview-Stil nicht besonders schätze – äußerst sympathisch und gut – zumal ich doch einige Parallelen in Denkweisen und Ansichten (zwischen ihm und mir) erkennen kann. Der Versuch, die gegenwärtige Lage in vergleichende Relation zur „guten alten Zeit“ zu setzen, ist ganz gut gelungen und ich kann dem Geschriebenen großteils nur zustimmen. Was mir ebenfalls zunehmend Angst macht – Wolf erwähnt es zwischendurch -, ist die Form der Radikalisierung der Meinung und des persönlichen Standpunktes in den sozialen Medien. Diese Tatsache sollte uns Anlass zur Sorge geben und uns überlegen lassen, wie weit unsere Demokratie wirklich entwickelt und ausgeprägt ist. Ergänzend zu dem Facebook-Posting möchte ich jedenfalls noch festhalten, dass ich meine, dass die Art der „Sicherheit“ der 70er und 80er zwar wahrscheinlich nicht wiederkommt, dass aber kommende Generationen – also nach Armin Wolf und nach mir 😉 – möglicherweise einen anderen Zugang zur oder ein anderes Empfinden für Sicherheit haben, als wir sie angelernt bekommen haben. Es liegt wohl an uns allen (und an unseren Kindern und auch deren Kinder), sich aktiv und aktiver als bisher in die öffentliche Meinung einzubringen, um ein mögliches bestehendes Missverhältnis in der Meinungsvielfalt auszugleichen und dadurch auch vielleicht dafür zu sorgen, dass unsere Demokratie „krisenfest(er)“ werden kann.
In diesem Sinne lieber Armin Wolf – danke für den Beitrag, der zum Nachdenken angeregt hat, alles Gute – und „be optimistic!“.