Bildungsprämie/-freibetrag, Forschungsprämie und verkürztes Formular E 1a-K 2015 ab 2016

Von | 7. Dezember 2015

image Auslaufen von Bildungsprämie u. Bildungsfreibetrag
Die derzeit bestehende Möglichkeit des Abzugs einer 6%igen Bildungsprämie nach §108c/1 EStG und eines Bildungsfreibetrages in der Höhe von max. 20% der Bildungsaufwendungen/-ausgaben ist ab 1.1.2016 nicht mehr vorgesehen.

Erhöhung der Forschungsprämie
Ab 1.1.2016 wird die steuerfreie Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung von 10% auf 12% angehoben.

Verkürztes Formular E 1a-K 2015 für Kleinbetriebe
Der von der Wirtschaftskammer seit Jahren bestehende Wunsch nach einem reduzierten Formular für Kleinbetriebe wird ab 1.1.2016 nun mit dem neuen Formular E 1a-K Wirklichkeit. Für Kleinbetriebe ist es allerdings nach wie vor möglich und erlaubt, weiterhin das “normale” Formular E 1a zu benutzen. Das verkürzte Formular kann nur dann auf freiwilliger Basis verwendet werden, wenn einige bestimmte Voraussetzungen vorliegen: z.B. Einnahmen-/Ausgabenrechner od. Pauschalierung, Betriebseinnahmen max. 30.000€ netto, kein/e Betriebsverkauf/Betriebsübergabe/Umgründung und einige andere Voraussetzungen, die z.B. hier bei Deloitte Tax nachgelesen werden können.

Hinweis: Alle meine bisherigen Artikel zur Steuerreform 2015/2016 sind hier zu finden.

 

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