Als Äquivalent für das mit einem Steuertarif von 6 % begünstigte Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Lohn- und Gehaltsempfänger soll mit Wirkung ab 2010 der derzeit für Selbständige (Einnahmen-Ausgaben-Rechner) geltende Steuerfreibetrag in Höhe von 10 % auf 13 % vom Jahresgewinn erhöht werden. Zusätzlich wird der Anwendungsbereich für diesen Steuerfreibetrag über die Einnahmen-Ausgaben-Rechner hinaus auf alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten (also auch auf bilanzierende Unternehmen) ausgedehnt. Die bisherige Investitionsvoraussetzung zur Lukrierung dieses Steuerfreibetrages wird für Jahresgewinne bis zu € 30.000 entfallen.
Im Gegenzug wird dann die derzeit für bilanzierende Einzelunternehmen und Personengesellschaften geltende Begünstigung für nicht entnommene Gewinne (Halber Durchschnittsteuersatz bis zu € 100.000 pro Jahr) wegfallen.