Ab 1.1.2016 trifft uns ja bekanntlich der neue USt-Satz von 13%.
Die Anlage zum UStG wurde auf zwei Teile erweitert: Anlage 1: ermäßigter Steuersatz 10%, Anlage 2: ermäßigter Steuersatz 13%.
Beispiele f. 13% pflichtige Leistungen: Landwirtschaftliche Erzeugnisse (lebende Tiere, Pflanzen, Saatgut, Brennholz, etc.), Beherbergung samt Nebenleistung, Tätigkeit als Künstler, Schwimmbäder u. Thermalbehandlungen, Theater, Aufführungen, Zoos, Naturparks, Filmvorführungen, Zirkus, Ab-Hof-Verkauf von Wein, sportliche Veranstaltungen.
Für Beherbergung gibt es eine Übergangsphase, 13% ab 1.5.2016, 10% für das erste Halbjahr, wenn die Buchung und Vorauszahlung vor dem 1.9.2015 erfolgt ist. Das ortsübliche Frühstück ist auch weiterhin mit 10% zu versteuern.
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