Jetzt ist es amtlich, der Nationalrat hat am 6.6.2008 die Erhöhung der Pendlerpauschale und des amtlichen Kilometergeldes ab 1. Juli 2008 (vorerst gültig bis Dezember 2009) beschlossen. Hier die Übersicht:
Kleines Pendlerpauschale (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar):
ab 20 km: 630€ (bisher 546€)
ab 40 km: 1.242€ (bisher 1.080€)
ab 60 km: 1.857€ (bisher 1.614€)
Großes Pendlerpauschale (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zumutbar):
ab 2 km: 342€ (bisher: 297€)
ab 20 km: 1.356€ (bisher: 1.179€)
ab 40 km: 2.361€ (bisher: 2.052€)
ab 60 km: 3.372€ (bisher: 2.931€)
Das amtliche PKW-Kilometergeld für den Zeitraum 1.7.08 bis 31.12.09 beträgt 0,42€ (bisher 0,376€).
Bei den Pauschalbeträgen handelt es sich um Jahresbeträge und zur Klarstellung: Bei der Pendlerpauschale handelt es sich um lohnsteuerliche Freibeträge, d.h. die o.a. Pauschbeträge verringern nicht die Lohnsteuer selbst, sondern “nur” die Bemessungsgrundlage.
auch Puffbesuche sind zu ersetzen