PV + ESt-Pflicht

Von | 26. Januar 2024

pvWeil ich wieder mal hinsichtlich der Einkommensteuer-Situation in Verbindung mit dem Betrieb einer privaten PV-Anlage gefragt wurde:

Eine Einspeisungsmenge von 12.500 kWh elektrischer Energie pro Jahr sind einkommensteuerbefreit, bis zu dieser Grenze muss (wenn sonst nicht nötig) keine Einkommensteuer-Erklärung gelegt werden. Übersteigt die Einspeisemenge den Grenzbetrag, dann kommt dieser anteilig als Befreiung zur Anwendung, d.h. es besteht dann ein Freibetrag von 12.500 kWh im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung. Für diese Grenze ist übrigens eine Engpassleistung von max. 35 kWp und eine max. Anschlussleistung von 25 kWp vorgegeben.

Zu den verschiedenen steuerlichen Regelungen in Verbindung mit PV-Anlagen (sowohl Umsatz- als auch Einkommensteuer bzw. sonstiger Abgaben) hat PV-Austria einen sehr guten Steuerleitfaden herausgebracht, den man sich kostenlos auf der PV-Austria-Webseite downloaden kann – dort gibt es übrigens noch jede Menge guter Information zum rechtlichen Rahmen dieses Thema betreffend.

edit/11.02.2024:
Ich ergänze hier die aktuellen Anfragenbeantwortungen des BMF zum Thema USt-Befreiung für PV-Module…

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