Steuerreform 2020

Von | 28. September 2019

imageEinen ersten Teil der Steuerreform 2020/2023, die von der Regierung im Juli in als Initiativantrag eingebracht wurde,
hat der Nationalrat im September 2019 in Teilen nun beschlossen.

Es sind dies die Punkte:

  • Erhöhung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze auf € 35.000
  • Neue Kleinunternehmer-Pauschalierung bei der Einkommensteuer
  • Erhöhung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 400 auf € 800
  • Pflichtveranlagung beschränkt steuerpflichtiger Personen bei mehr als einem Dienstverhältnis
  • Regelbesteuerungsantrag in der Umsatzsteuer auch auf das vorangegangene Kalenderjahr
  • Senkung des Krankenversicherungsbeitrages um 0,85 Prozentpunkte auf 6,8% für Selbstständige und Landwirte
  • Senkung der Umsatzsteuer auf elektronische Publikationen auf 10%
  • Sozialversicherungsbonus: Entlastung für geringverdienende Arbeitnehmer und Pensionisten
  • Anpassungen bei KFZ-Steuern – Motorbezogene Versicherungssteuer und NoVA
  • Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit „mission 30“
  • Digitalsteuer auf Online-Werbeumsätze
  • Wegfall der Einfuhrumsatzsteuer für Importe von Kleinsendungen aus Drittländern
  • Meldepflichten für Vermittlungsplattformen wie Airbnb


Eine sehr gute Übersicht dieser Punkte findet man auf der Seite der Steuerberatung LBG Österreich.

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