Einen ersten Teil der Steuerreform 2020/2023, die von der Regierung im Juli in als Initiativantrag eingebracht wurde,
hat der Nationalrat im September 2019 in Teilen nun beschlossen.
Es sind dies die Punkte:
- Erhöhung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze auf € 35.000
- Neue Kleinunternehmer-Pauschalierung bei der Einkommensteuer
- Erhöhung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 400 auf € 800
- Pflichtveranlagung beschränkt steuerpflichtiger Personen bei mehr als einem Dienstverhältnis
- Regelbesteuerungsantrag in der Umsatzsteuer auch auf das vorangegangene Kalenderjahr
- Senkung des Krankenversicherungsbeitrages um 0,85 Prozentpunkte auf 6,8% für Selbstständige und Landwirte
- Senkung der Umsatzsteuer auf elektronische Publikationen auf 10%
- Sozialversicherungsbonus: Entlastung für geringverdienende Arbeitnehmer und Pensionisten
- Anpassungen bei KFZ-Steuern – Motorbezogene Versicherungssteuer und NoVA
- Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit „mission 30“
- Digitalsteuer auf Online-Werbeumsätze
- Wegfall der Einfuhrumsatzsteuer für Importe von Kleinsendungen aus Drittländern
- Meldepflichten für Vermittlungsplattformen wie Airbnb
Eine sehr gute Übersicht dieser Punkte findet man auf der Seite der Steuerberatung LBG Österreich.