Ernst Rottensteiner – IT, Energie, Immobilien, Musik und Outdoor
Willkommen auf meiner persönlichen Website – hier finden sich (hoffentlich) fundierte Beiträge und praktische Erfahrungen zu digitalen Technologien, Energiewirtschaft und -management, Immobilienwirtschaft, Musik sowie Wandern und Sport.
Interessant, welche neuen Maßnahmen die Bundesregierung zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität plant:
– Zuschüsse des Arbeitgebers bis zu 200,00 pro Jahr lohnsteuerfrei für Carsharing bzw. Fahrzeugmitbenützung – Steuerfreie Kostenersätze für das Aufladen von Elektro-Autos an der eigenen Home-Wallbox – Übernahme der Kosten für die Errichtung einer Ladestation beim Arbeitnehmer steuerfrei
Diese Maßnahmen befinden sich derzeit im Gesetzesentwurf und könnten sich noch ändern. Hier Informationen des BMF und der TPA.
Informationen zur lohnsteuerfreien Teuerungsprämie der TPA finden Sie hier.
Eine Ende letzten Jahres veröffentlichte Studie aus den USA kommt (wieder einmal) zum Schluss, dass dosierte sportliche Betätigung das Krebsrisiko im Durchschnitt um 10% senkt. Ein Bewegungsausmaß von 2,5 (besser noch 5) Stunden pro Woche bei mittlerer Intensität wäre der beste Weg dorthin.
Wie weit man auf die Aussagen dieser Studie bauen kann sei dahingestellt, die Ergebnisse sind sicherlich mit Skepsis zu betrachten. Spielen doch die restlichen Lebensumstände des Studien-Samples sicherlich auch eine sehr große Rolle in Bezug auf die Gesundheit. Menschen, die sich bewegen und Sport betreiben ernähren sich in der Regel gesund, rauchen und trinken weniger und sind weniger krank.
Am besten gefällt mir eigentlich der Kommentar eines Benutzers zum Beitrag: „[…] Also eigentlich bewirkt Laufen bei Krebs wenig bis nichts. Man sollte es dennoch tun. […]“
This is actually Benny’s translation of a super popular Dutch song called Zoutelande – mega summer vibes. The original is called Zoutelande, but Benny Sings did his own translation and now it’s called “Santa Barbara.”
Hope you enjoy our very retro, funky, summertime single. It was made for driving down the California coast (which is incidentally what I’m doing right now! Don’t worry – Jack is driving).
Santa Barbara // Zoutelande // POMPLAMOOSE ft. Benny Sings
Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022 Teil I) wurde die steuerliche Förderung für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem und für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden geschaffen.
Die neue Z.10 im § 18 Abs. 1 EStG:
a) Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden – Für die Ausgaben wurde eine Förderung des Bundes lt. Umweltförderungsgesetzes ausbezahlt – Die Datenübermittlung gemäß § 40g TDBG 2012 ist erfolgt – Die Ausgaben abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln übersteigen den Betrag von 4 000 Euro b) Ausgaben für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem – Für die Ausgaben wurde eine Förderung des Bundes gemäß dem 3. Abschnitt des UFG ausbezahlt – Die Datenübermittlung gemäß § 40g TDBG 2012 ist erfolgt – Die Ausgaben abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln übersteigen den Betrag von 2 000 Euro c) Ausgaben gemäß lit. a und lit. b sind im Jahr der Auszahlung der Förderung und in den folgenden vier Kalenderjahren durch einen Pauschbetrag zu berücksichtigen. Dieser beträgt – für Ausgaben gemäß lit. a 800 Euro jährlich und – für Ausgaben gemäß lit. b 400 Euro jährlich. d) Wird im ersten Kalenderjahr des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen oder innerhalb der folgenden vier Kalenderjahre eine weitere Förderung ausbezahlt, die eine begünstigte Ausgabe gemäß lit. a oder lit. b betrifft, gilt Folgendes: – Der Zeitraum für die Berücksichtigung eines Pauschbetrages verlängert sich auf insgesamt zehn Kalenderjahre. – Bei einer weiteren geförderten Ausgabe im ersten Kalenderjahr ist im Fall unterschiedlicher Pauschalsätze in den ersten fünf Kalenderjahren der Pauschbetrag gemäß lit. a und in den zweiten fünf Kalenderjahren der Pauschbetrag gemäß lit. b zu berücksichtigen – Bei einer weiteren geförderten Ausgabe im zweiten bis fünften Kalenderjahr ist ab dem sechsten Kalenderjahr der Pauschalsatz anzuwenden, der auf Grund der weiteren geförderten Ausgabe in Betracht kommt. Sind für weitere geförderte Ausgaben unterschiedliche Pauschalsätze anzuwenden, ist der Pauschbetrag gemäß lit. a zu berücksichtigen
Herbert Saurugg, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Krisenvorsorge, und Dr. Markus Reisner, Leiter der Forschungsabteilung der Theresianischen Militärakademie Wr. Neustadt, haben Ende Juli 2022 ein Whitepaper zu diesem Thema (ohne dem Fragezeichen) verfasst.
Sie thematisieren darin, dass die wirkliche Gefahr nicht von einem Stromausfall alleine ausginge, sondern aus den daraus folgenden und länger andauernden Versorgungsunterbrechungen in allen Lebensbereichen. Und dies könnte die Gesellschaft (die aktuell wenig darauf vorbereitet ist) binnen weniger Tage an den Rand des Kollapses bringen.
Saurugg und Reisner meinen, dass die Folgen eines Blackouts oder einer schwerwiegenden Mangellage an Gas und Strom unsere Gesellschaft überfordern würde. Aktuell läge eine falsche Erwartungshaltung vor, und zwar in die Leistungsfähigkeit des Staates bzw. dessen Organe. Die Resilienz der staatlichen Institutionen sei nicht besonders hoch, was sich auch am Umgang mit bereits eingetroffener Krisen gezeigt hat.
Hier der Link zu dieser nicht sehr erfreulichen Einschätzung der beiden.
Yoni Schlesinger ist ein brillianter Gitarren-Virtuose. Dass er auch ein guter Sänger ist, hat er wiederholt bewiesen.
Was der gute Yoni hier abliefert, ist wirklich eine beachtliche Interpretation von Stevie Wonders „I Just Called To Say I Love You“: Acoustic Cover im wahrsten Sinne des Wortes…
I Just Called To Say I Love You (Stevie Wonder)- Acoustic Cover (+Tabs & Tutorial)
Auch heuer läuft seit 1. Juli schon die NÖ Gemeinde-Challenge, bei der die aktivste Gemeinde Niederösterreichs gesucht wird!
Alle Bewegungsminuten durch Gehen, Laufen, Radfahren, Inlineskaten und Langlaufen werden auf das Bewegungskonto der jeweiligen Gemeinde gebucht. Die Teilnahme ist kostenlos und für alle Gemeindebewohner verfügbar. Die Aktion läuft noch bis 30. September 2022 und die Teilnahme ist ganz einfach: die Spusu Sport-App (AndroidiPhone) aufs Handy laden und für deine Gemeinde anmelden – fertig!
Mach mit der spusu Sport-App deine Gemeinde zur aktivsten von ganz Niederösterreich! – #NoeGemeindechallenge
Heute mal ein Musiktipp zu einer deutschen TOTO-Coverband, die wirklich ausgezeichnete TOTO-Musik abliefert.
Die Mitglieder dieser “Over-Twenty-Group” sind – ohne jemanden beleidigen zu wollen – sicherlich nicht mehr der frühen Jugend einzuordnen (tja, das bin ich selbst wohl auch nicht mehr ).
Trotzdem – oder vielleicht gerade deshalb ist ihre Performance einfach genial und macht wirklich einen exzellenten Eindruck – dieses Medley zeigt eindrucksvoll einen Querschnitt durch die vielfältige Interpretation der Musik von Toto!
Auch wenn die Sanktionen dazu beigetragen haben, dass die Teuerungsrate weiter in die Höhe schnellt, die Energiepreise noch mehr steigen und möglicherweise Gaslieferungen noch mehr gedrosselt werden: Denken wir daran, dass unsere langfristige Solidarität jenen Menschen gelten sollte, die dies ertragen müssen und mussten – viele haben ihre Angehörigen und Freunde verloren und (sofern sie überhaupt noch am Leben sind) müssen jetzt damit leben, dass ihr Land und alles was sie besitzen von einem Agressor in einem fürchterlichen Angriffskrieg zerstört wird. Wie die Geschichte ausgehen kann steht in den Sternen – wer geglaubt hat dass Putin aufgrund von Sanktionen und Waffenlieferungen des Westens klein beigiebt, hat sich wohl getäuscht…
Wenige Tage nach Kriegsausbruch lieferten Drohnenvideos erste Belege von Kriegsverbrechen an Zivilisten in der Ukraine. ZDF-Frontal hat Opfer und Zeugen gefunden, die Spuren führen zur 5. Motorisierten Garde, Einheit: 46108. Hier der Link zur aktuellen Produktion „Die Straße des Todes – Kriegsverbrechen in der Ukraine“.
Die Gazprom drosselt seine Lieferungen nach Deutschland weiter, Russland hält einem Bericht zufolge auch eine Komplettabschaltung von Nord Stream 1 für möglich. Angesichts der stockenden Gaslieferungen steigen die Gaspreise in Europa. Der richtungweisende Terminkontrakt zog um bis zu 30,5 Prozent auf 148,73 Euro je Megawattstunde an.
Der deutsche Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck informierte bereits zur ernsten Situation – für Österreich fehlt uns irgendwie die diesbezügliche Transparenz.
Hier jedenfalls die internationale Gas-Storage-Datenbank, in der die laufenden Gasbestände abgefragt werden können: https://agsi.gie.eu/
Josh Turner – u.a. ein Mitglied von „The Other Favorites“ – ist ja wirklich ein virtuoser Künstler, Gitarrist und Sänger. In seinen Performances mit verschiedensten FreundInnen bringt er uns immer wieder neue Überraschungen – so hier ein Gitarren-Cover von “Swingtown” mit der Steve Miller Band (feat. Rock E Bassoon)
Swingtown - Steve Miller Band (feat. Rock E Bassoon) | Among Friends (Ep. 12)
In einem weiteren Schritt werden nun die zweite und dritte Tarifstufe gesenkt – die volle Entlastung wird aber erst ab dem Jahr 2024 erreicht werden.:
ab 1.7.2022 Senkung der 2. Tarifstufe (Einkommensteile über 18.000 EUR bis 31.000 EUR) von 35% auf 30%
ab 1.7.2023 Senkung der 3. Tarifstufe (Einkommensteile über 31.000 EUR bis 60.000 EUR): von 42% auf 40%
Diese unterjährigen Senkungen werden jeweils durch Anwendung eines Mischsatzes umgesetzt – und zwar mit 32,5% für die zweite Tarifstufe bei Veranlagung des Kalenderjahres 2022 und mit 41% für die dritte Tarifstufe bei Veranlagung 2023. Die gleichen Mischsätze sind auch bei der Lohnsteuerberechnung anzuwenden. Wurde bei der Lohnabrechnung 2022 bis zur Kundmachung des Gesetzes am 14.2.2022 der reduzierte Tarif noch nicht angewendet, muss die Aufrollung bis spätestens 31.5.2022 durchgeführt werden.
Entlastung für Geringverdiener
1. Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (rückwirkend ab 2021)
Für Geringverdiener wurde der Zuschlag ab 2021 um 250,00 erhöht
2. Pensionistenabsetzbetrag (rückwirkend ab 2021)
Rückwirkend ab 2021 in der Höhe von 825,00 (statt bisher 600,00), erhöhter Pensionistenabsetzbetrag rückwirkend ab 2021 in der Höhe von 1.214,00 (statt bisher 964,00). Weiters wurden die Einkommensgrenzen bzw. Einschleifgrenzen als Voraussetzung für die Gewährung teilweise etwas erhöht.
3. Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen – negative ESt (rückwirkend ab 2021)
im Rahmen der Veranlagung – Erstattung von 55% der SV-Beiträge, Kammerumlagen u. WBF bei Arbeitnehmern (höchstens 1.150,00) sowie von 80% der SV-Beiträge bei Pensionisten (höchstens 550,00)
4. Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen
Für GSVG- und BSVG-Versichert mit niedrigem Einkommen (Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung von nicht mehr als 2.900), Gutschrift bei unveränderter Beitragsberechnung von 6,8% der Beitragsgrundlage gestaffelt nach der monatlichen Bemessungsgrundlage zwischen 60,00 und 315,00 jährlich.
Familienbonus Plus
Anhebung für Kinder bis 18 Jahre ab 1.7.2022 von 125,00 auf 166,68 monatlich sowie für Kinder ab 18 Jahren von 41,68 auf 54,18 monatlich. Die Anhebung des Kindermehrbetrages (negativsteuerfähig) erfolgt bei Veranlagung 2022 von 250,00 auf 350,00 pro Kind/Jahr und bei Veranlagung 2023 auf 450,00 pro Kind/Jahr auch ohne Alleinverdiener- od. Alleinerzieherabsetzbetrag.