Burka-Verbot – sogar ein Hai muss sich entblößen!

Von | 9. Oktober 2017

Das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – AGesVG) ist ja mit 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Hier auszugsweise die ersten beiden Paragraphen:

§ 1. (1) Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Förderung von Integration durch die Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Zusammenleben. Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller in Österreich lebenden Menschen abhängt und auf persönlicher Interaktion beruht.

§ 2. (1) Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen.
(2) Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot gemäß Abs. 1 liegt nicht vor, wenn die Verhüllung oder Verbergung der Gesichtszüge durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat.

SharkNachdem auch mich die Berichterstattung zum aktuellen Wahlkampf schon etwas mürbe gemacht hat, wundert mich mittlerweile ja gar nichts mehr. Die Zeitungsmeldung vom Sonntag wollte ich vorerst wirklich nicht glauben, eigentlich ging ich von einer Zeitungsente aus. Aber dem dürfte wohl wirklich nicht sein, sogar die Werbe-Agentur Warda-Network, die das Spektakel inszeniert hat, berichtet auf ihrer Facebook-Seite davon: “Burkaverbot: Hai muss Strafe zahlen”. Bei der Eröffnung des neuen iPhone-Stores McShark in Wien wurde das Hai-Maskottchen von Polizisten gezwungen, seine Maske abzunehmen und angezeigt, einfach unglaublich. Mehr dazu bei Heute.at und hier.

Übrigens gab es heute einen nächsten Polizei-Einsatz in Wien mit einer Frau aus der Russischen Föderation, krone.at berichtet hier.

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